Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat nach Angaben vom Dienstag eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Dieselskandal richtet. Der BGH entschied im Juni 2023 erstmals, dass Autokäufern auch bei Fahrlässigkeit Schadenersatz zustehen kann. Es machte damit den Weg für zahlreiche weitere Entschädigungen frei. (Az. 2 BvR 1440/23)
Mercedes-Benz wandte sich vor dem Verfassungsgericht gegen das den Hersteller betreffende Urteil, hatte dort aber nun keinen Erfolg. Das Verfassungsgericht erklärte die Beschwerde für unzulässig. Es sah keine Verletzung von Grundrechten.
Den konkreten Fall hatte der BGH damals an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen. Es sprach dem Autokäufer letztlich keinen Schadenersatz zu, da er keinen Schaden gehabt habe.