Frankreichs Nationalversammlung stimmt über Sterbehilfe-Gesetz ab

Die französische Nationalversammlung stimmt am Dienstagnachmittag über ein geplantes Recht auf Sterbehilfe ab. Nach dem Gesetzentwurf, der anschließend an den Senat geht, soll dieses Recht künftig sterbenskranken Menschen unter Auflagen zustehen. „Der Text ist ausbalanciert und enthält sehr strenge Kriterien“, sagte der Abgeordnete Olivier Falorni aus dem Regierungslager, der den Text eingebracht hatte.

Aktive Sterbehilfe ist in Frankreich derzeit verboten. Präsident Emmanuel Macron hatte sich zu Beginn seiner zweiten Amtszeit für eine gesellschaftliche Debatte und eine Neuregelung ausgesprochen.

Wegen der Bedenken mancher Abgeordneter wurde das ursprünglich geplante Gesetz geteilt, so dass der Teil zum Ausbau der Palliativpflege unabhängig von der Sterbehilfe verabschiedet werden kann. Die Parteien lassen ihren Abgeordneten Gewissensfreiheit bei der Abstimmung. Die Gegner des Gesetzes finden sich vor allem im Lager der Rechten und Rechtspopulisten. 

Nach dem Gesetzentwurf müssen Patienten schwer und unheilbar erkrankt sein, sich im fortgeschrittenem oder im Endstadium einer Krankheit befinden und dauerhaft körperlich oder seelisch darunter leiden, wenn sie Sterbehilfe in Anspruch nehmen wollen. 

Im Regelfall soll der Patient das von einem Arzt verschriebene, zum Tod führende Mittel selbstständig einnehmen. Wenn dieser dazu nicht in der Lage ist, soll aber auch ein Arzt oder ein Pfleger das Mittel verabreichen dürfen. An der Entscheidung sollen jeweils mehrere Personen beteiligt sein. 

Kritiker des Gesetzes verweisen darauf, dass die Neuregelung psychischen Druck auf kranke Menschen ausüben könne, ihrem Leben ein Ende zu setzen.

Der vom rechten Lager dominierte Senat kann das Gesetz noch überarbeiten. Voraussichtlich geht es Anfang 2006 wieder an die Nationalversammlung zurück. 

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