Justiz: Rhein für höhere Strafen für Verbrechen mit K.-o.-Tropfen

Manche Täter setzen ihre Opfer mit K.-o.-Tropfen außer Gefecht. Das ist besonders „perfide“, urteilt Regierungschef Rhein. Wie könnte eine härtere juristische Gangart gegen solche Täter aussehen?

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) fordert härtere Strafen für Verbrechen, die unter Einsatz von K.-o.-Tropfen verübt werden. „Diese Verbrechen sind besonders perfide und heimtückisch, die Motive der Täter erbärmlich und verachtenswert“, erklärte der Regierungschef. „Wer mit solchen Substanzen Menschen, meistens Frauen, wehr- und willenlos macht und hofft, aufgrund von Erinnerungslücken der Betroffenen und mangelnder Nachweisbarkeit davonzukommen, muss die volle Härte des Rechtsstaats spüren.“ 

Am (heutigen) Freitag wollen die Länder auf Antrag Nordrhein-Westfalens im Bundesrat über einen Gesetzentwurf zum Thema K.-o.-Tropfen diskutieren. Raub- und Sexualstraftatbestände sollen dem Vorschlag zufolge um das Merkmal der „Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen“ ergänzt werden. Damit würde ein Mindeststrafrahmen von fünf Jahren Haft für Taten ermöglicht, bei denen das Opfer mit K.-o.-Tropfen wehrlos gemacht wurde. 

Rhein: K.-o.-Tropfen dürfen kein blinder Fleck im Gesetz sein

Eine solche Mindeststrafe sei angemessen und wichtig, bekräftigte Rhein. Das Land Hessen unterstütze daher den Gesetzentwurf. Die Gesetzeslücke müsse schnell geschlossen werden.

„Als Mann kann man sich kaum vorstellen, was es bedeutet, in eigentlich fröhlicher Stimmung in einem Club beim Tanzen oder in der Kneipe ständig wachsam sein zu müssen und auf das eigene Getränk aufzupassen“, ergänzte Rhein. „Das ist inakzeptabel.“ K.-o.-Tropfen seien unsichtbar für die Opfer und schwer nachweisbar für die Strafverfolger. Sie dürften aber kein blinder Fleck in der Gesetzgebung sein.

Keine deutschlandweiten Fallzahlen

Laut Bundeskriminalamt liegen keine bundesweiten verlässlichen statistischen Aussagen vor zur Verwendung von Substanzen, die unter den Begriff K.-o.-Tropfen fallen und zur Begehung von Straftaten verwendet werden. „Dem Bundeskriminalamt ist das Phänomen aber grundsätzlich bekannt“, teilte eine Sprecherin mit.

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