Aserbaidschan-Affäre: Ex-CSU-Abgeordneter will in Korruptionsprozess aussagen

Um Entscheidungen in einem Gremium des Europarats zu beeinflussen, soll Aserbaidschan auf die Bestechung von Parlamentariern gesetzt haben. Ein Ex-CSU-Abgeordneter will dazu nun Stellung nehmen.

Im Prozess um Korruptionsvorwürfe im Zuge der sogenannten Aserbaidschan-Affäre will der angeklagte Ex-CSU-Bundestagsabgeordnete Eduard Lintner heute (13.00 Uhr) voraussichtlich umfassend zur Sache aussagen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat Lintner die Vorwürfe in der Anklageschrift zuletzt bereits als zutreffend bezeichnet – dies sollte nun am nächsten Verhandlungstag jedoch noch „genauer ausgeführt werden“.

Lintner sagte auf dpa-Nachfrage, er habe zwar gesagt, dass der Sachverhalt wie in der Anklageschrift geschildert zutreffe. Ein Geständnis sei das aber nicht, argumentierte er: „Denn das ist aus meiner Sicht keine Bestechung.“

Verfahren gegen weiteren Ex-Abgeordneten abgetrennt

Aserbaidschan soll sich laut Anklage jahrelang – und das erfolgreich – darum bemüht haben, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) mit Hilfe von Geldzahlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen.

Lintner saß 33 Jahre lang im Bundestag, er war zeitweise Parlamentarischer Staatssekretär und bis 2010 Mitglied in der PACE. Der heute 80-Jährige soll laut Generalstaatsanwaltschaft München über zwei Gesellschaften bis 2016 einen „mehrfachen Millionenbetrag“ über ausländische Briefkastenfirmen erhalten haben. Das Geld soll er teils an andere Abgeordnete weitergeleitet haben, die dafür Entscheidungen im Sinne Aserbaidschans beeinflussen sollten.

Neben Lintner wurden in dem Verfahren auch der Ex-CDU-Parlamentarier Axel Fischer aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land und zwei weitere Beschuldigte angeklagt. Beide hatten die Anklagevorwürfe zuvor wiederholt bestritten. Nach einer Erkrankung Fischers und einer längeren Unterbrechung wurde das Verfahren gegen ihn inzwischen abgetrennt – und dieses Verfahren sei ausgesetzt worden und müsse später neu starten, sagte ein Gerichtssprecher. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle die Unschuldsvermutung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert