Strafverfolgung: Justiz: Vorstoß zur Ausweitung der DNA-Analyse auf Herkunft

Sollen Strafverfolger bei der Fahndung auch die wahrscheinliche Herkunftsregion des Täters per DNA-Analyse überprüfen können? Zwei unionsgeführte Bundesländer wollen das durchsetzen.

Bayern und Baden-Württemberg fordern bei der Aufklärung schwerer Straftaten und Sexualverbrechen eine Ausweitung der DNA-Analyse: Künftig sollen die Ermittler bei der Genanalyse auch die „biogeografische Herkunft“ überprüfen können. Damit hätten Staatsanwaltschaften und Polizei bei der Fahndung nach unbekannten Tätern künftig Hinweise an der Hand, aus welcher Weltregion diese stammen. Bisher dürfen die Ermittler bei der Auswertung von DNA-Spuren Geschlecht und Abstammung sowie seit einigen Jahren auch Haut-, Haar- und Augenfarbe sowie das Alter überprüfen lassen.

Kritik des Anwaltsvereins

Die Ausweitung der DNA-Analyse auf die biogeografische Herkunft ist nicht zum ersten Mal im Gespräch, Diskussionen darüber gab es schon im vergangenen Jahrzehnt. Doch die Kritiker befürchten, dass das vor allem die Diskriminierung von Einwanderern befördern würde. „Der Vorschlag ist rassistisch und abzulehnen“, sagte Lukas Theune, Geschäftsführer des Deutschen Anwaltsvereins, dem Fachmedium „Legal Tribune Online“. Die zwei süddeutschen Bundesländer wollen den Vorschlag bei der Justizministerkonferenz im Juni vorlegen. 

Ministerin: Strafverfolger brauchen alle Instrumente

„Unsere Ermittler brauchen gerade zur Aufklärung schwerer Verbrechen alle zur Verfügung stehenden Instrumente“, sagte Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU). „Hier geht es nicht darum jemanden anhand seiner Nationalität, seiner ethnischen Herkunft oder seiner Religion unter Verdacht zu stellen“, entgegnete der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) der Kritik. „Es geht darum, den Kreis möglicher Tatverdächtiger bei schwersten Verbrechen anhand möglichst vieler Indizien so weit einzugrenzen, dass zielgerichtete Ermittlungsmaßnahmen möglich sind.“ Gentges und Eisenreich verweisen darauf, dass die Analyse der biogeografischen Herkunft in mehreren europäischen Ländern erlaubt ist.

Ausweitung soll nach schweren Verbrechen Fahndung schneller und effizienter machen

In Deutschland sind DNA-Analysen laut Strafprozessordnung bei „Straftaten von erheblicher Bedeutung oder einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ statthaft. Werden nach einer schweren Straftat DNA-Spuren Unbekannter gefunden, können die Behörden auch Massengentests anordnen, um den Verdächtigen zu finden. Die Überprüfung der „biogeografischen Herkunft“ würde es demnach den Ermittlern erleichtern, den Kreis der Verdächtigen einzuengen. „Dadurch werden zugleich Unverdächtige schneller ausgeschlossen“, argumentierte Eisenreich. 

Neu ist die Technologie nicht: Seit vielen Jahren sind im Onlinehandel DNA-Abstammungstests erhältlich. Damit können Interessierte, die nicht nach Straftätern fahnden, sich selbst testen und herausfinden, aus welcher Weltregion ihre Vorfahren wahrscheinlich stammten.

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