Polizeischüsse: Angeklagter Polizist spricht von Bedrohungslage

In einem Park in der Nähe des Düsseldorfer Hauptbahnhofs fallen nachts Schüsse aus einer Polizeiwaffe. Ein Unbewaffneter wird in den Rücken getroffen. Der Angeklagte verteidigt sein Vorgehen.

Neun Monate nach einem Schuss in den Rücken eines Unbewaffneten in Düsseldorf hat der angeklagte junge Polizist den Gebrauch seiner Dienstwaffe mit einer bedrohlichen Situation begründet. Am ersten Prozesstag am Landgericht Düsseldorf erklärte der 27-jährige Beamte, Einsätze mit Messern gehörten zu den gefährlichsten überhaupt und er sei deshalb damals am Einsatzort schon mit gezogener Waffe in den Park gegangen.

Kurz nach dem Eintreffen habe er mit seiner Kollegin einen vermeintlichen Gefährder im Park gestellt. „Er hat sich auf uns zubewegt und ich hab ihn angeschrien, er solle stehenbleiben, auf die Knie gehen und sich auf den Boden legen“, sagte der Angeklagte. Weil der Verdächtige sich dann aber wieder aufgerichtet und einen metallischen spitzen Gegenstand aus der rechten Hosentasche gezogen und hochgehalten habe, habe er den Taser eingesetzt. 

Ein sogenannter Taser ist ein Gerät, mit dem Elektroschocks aus etwas Distanz abgegeben werden, die zu schmerzhaften Muskelkontraktionen führen.

 „Es war für mich sehr bedrohlich, ich hatte in dem Moment auch Angst“, beschrieb der 27-Jährige. Nachdem der Taser kaum Wirkung gezeigt und der Mann sich wieder aufgerichtet habe, um wegzulaufen, feuerte der Beamte laut Anklage drei Schüsse ab. Eine Kugel traf den Verdächtigen in den Rücken. Er habe geschossen bis er eine Wirkung gesehen habe. „Ich hatte keine andere Möglichkeit, um mich und meine Kollegin zu schützen“, betonte der Angeklagte. 

Kollegin kann sich nicht mehr genau erinnern 

Seine Kollegin macht als Zeugin keine näheren Angaben zum Einsatzverlauf in der Nacht des 10. Augusts im WGZ Bank-Park hinter dem Hauptbahnhof. „Ich kann mich nicht mehr genau erinnern“, sagte die 24-Jährige mehrfach. „Ich war damals in Angststarre und handlungsunfähig“, erklärte die junge Polizistin. 

Die Polizei war gerufen worden, weil angeblich ein Mann zwei Menschen mit einem Butterfly-Messer bedroht habe. Sie selbst habe kein Messer gesehen, sagte die junge Frau, die den Notruf damals absetzte. Aber ihr Cousin habe gesagt, „der hat ein Messer, lass uns abhauen“. Ihr Cousin, der ebenfalls als Zeuge aussagte, erklärte, „es kann auch ein Schlüsselbund gewesen sein“.

Kein Messer gefunden 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 27-Jährigen gefährliche Körperverletzung im Amt vor. Es habe keine Voraussetzung für den Schusswaffengebrauch vorgelegen. Der schwer verletzte Mann habe nur mit einer Notoperation gerettet werden. Ein Messer wurde bei dem 32-Jährigen nicht gefunden. Es sei auch eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags möglich, hieß es im Eröffnungsbeschluss der Strafkammer unter Vorsitz von Richter Rainer Drees.

Bei einer Verurteilung muss der Beamte neben einer mehrjährigen Haftstrafe auch mit Entlassung aus dem Dienst und dem Verlust der Pensionsansprüche rechnen. Der Prozess wird am 20. Mai fortgesetzt. Dann soll der Geschädigte aussagen. Bis Anfang Juni sind noch vier Verhandlungstage angesetzt.

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