Wolfstötung: Streit um Wolfsabschuss – Immunität von Backhaus aufgehoben

Wölfe können bislang nur in eng begrenzten Ausnahmen abgeschossen werden. Eine solche Ausnahmesituation hatte Umweltminister Backhaus 2020 gesehen. Das könnte ihn nur vor Gericht bringen.

Mecklenburg-Vorpommerns Umwelt- und Agrarminister Till Backhaus (SPD) muss sich wegen des Abschusses einer Wölfin im Landkreis Rostock aller Voraussicht nach vor Gericht verantworten. Der Landtag beschloss auf seiner Sitzung am Mittwoch einstimmig, die parlamentarische Immunität des Ministers, der auch Abgeordneter ist, aufzuheben.

Das Parlament kam damit einer Bitte der Staatsanwaltschaft in Rostock nach. Wie eine Sprecherin der Behörde sagte, besteht ein hinreichender Verdacht, dass mit der Tötung der Wölfin gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen wurde. Es gebe Hinweise, dass der Minister auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch das zuständige Landratsamt für den Abschuss hingewirkt habe. Deshalb solle Anklage gegen Backhaus erhoben werden. Das ist nach der Aufhebung der Immunität, die Parlamentarier vor Strafverfolgung schützt, nun möglich.

Minister hält Abschuss für gerechtfertigt

Backhaus hatte den Abschuss der Wolfsfähe seinerzeit mit dem Artenschutz begründet und bleibt auch dabei. „Im März 2020 hatte der Landkreis Rostock auf Antrag des Umweltministeriums eine Abschussgenehmigung für eine Wolfsfähe erteilt, die sich wiederholt einem Hofhund genähert und sich offenbar auch mit diesem gepaart hatte. Es bestand deshalb die Gefahr der Entstehung von Wolfshybriden. Hybridisierung stellt eine Gefahr für die Wolfspopulation dar“, machte Backhaus deutlich. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, Anklage zu erheben, sei für ihn nicht nachvollziehbar.

Bei der Untersuchung des im April 2020 getöteten Tieres hatte sich herausgestellt, dass die Wölfin nicht trächtig war. Versuche, das Tier zu fangen und mit einem Sender zu versehen, waren laut Ministerium zuvor fehlgeschlagen.

Fall bereits vor Gericht 

Der Fall war bereits vor Gericht verhandelt worden. In erster Instanz wurde der Abschuss als rechtens eingestuft. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald kam zu Beginn dieses Jahres aber zu einem anderen Urteil, woraufhin die Anklagebehörde aktiv wurde. Laut Staatsanwaltschaft ist im Sinne des Artenschutzes lediglich der Abschuss von Wolfshybriden zulässig, nicht aber die präventive Tötung einer vermeintlich trächtigen Wölfin. Laut Backhaus ist die Frage, ob die Genehmigung zur Tötung der Wolfsfähe rechtmäßig war, Gegenstand eines Revisions­verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht.

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