Gesellschaft: Sargpflicht adé – Landtag debattiert über Bestattungsrecht

Das Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz soll nach rund 40 Jahren neu gefasst werden. Nach der ersten kontroversen Lesung befasst sich der Gesundheitsausschuss erneut damit.

Das geplante neue Bestattungsrecht der rheinland-pfälzischen Ampel-Regierung muss nach Ansicht der CDU-Opposition in wesentlichen Punkten geändert werden. Pietät und Würde seien wichtiger als Individualismus und Modernität, kritisierte der CDU-Abgeordnete Christoph Gensch und sprach sich für eine Expertenanhörung aus. Die geplanten Änderungen zögen eine Reihe von Folgeproblemen nach sich, so etwa mit der Totenruhe. 

Sargpflicht soll wegfallen – Diamanten und Flussbestattung möglich 

Die Sargpflicht im Land soll wegfallen, das macht auch Tuchbestattungen für jedermann möglich. Erlaubt werden sollen auch Bestattungen in größeren Flüssen. Rheinland-Pfalz möchte auch erlauben, dass aus der Asche von Toten synthetische Diamanten gefertigt werden. In Deutschland ist das Fertigen solcher Erinnerungsstücke zwar nicht möglich, wohl aber zum Beispiel in den Nachbarländern Schweiz und Österreich.

Selbstbestimmt über die eigene Beisetzung entscheiden

Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) und Redner der drei Ampel-Fraktionen warben in der ersten Lesung im Landtag für das Gesetz, das nach der ersten Lesung in den Gesundheitsausschuss verwiesen wurde. Im Regelfall bleibe es dabei, dass Friedhöfe der Ort der sozialen Trauer sein können, sagte Hoch. Es würden aber die Wünsche des Einzelnen berücksichtigt und selbstbestimmte Entscheidungen ermöglicht. 

CDU sieht auch gute Punkte

Der CDU-Abgeordnete Gensch lobte die neuen Bestimmungen für die Beisetzung von Sternenkindern. Künftig sollen auch Babys, die vor der 24. Schwangerschaftswoche sterben oder mit weniger als 500 Gramm tot geboren werden, beerdigt werden – auch gemeinsam mit einem Elternteil. 

Unterstützung finden bei der CDU auch die auf Ewigkeit geplanten Ehrengräber für Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland ums Leben gekommen sind. Dabei soll das Land nach einer bestimmten Zeit die Kosten vom Bund übernehmen. 

Ziel des Gesetzes sei es, die Würde der Verstorbenen zu wahren und ihren eigenen letzten Willen zu respektieren, betonte der Grünen-Abgeordnete Josef Winkler. „Die Wünsche der Hinterbliebenen müssen demgegenüber zurückstehen.“

FDP-Fraktionschef Steven Wink sprach von einem „Meilenstein“. Das Gesetz werde dem Respekt vor Individualität, persönlichen Wünschen, verschiedenen Kulturen und Religionen gerecht – bei klaren Rahmenbedingungen. 

Freie Wähler sehen Bedeutungsverlust der Friedhöfe 

Patrick Kunz von der Gruppe der Freien Wähler kritisierte dagegen eine „unausgereifte Aktion“ und warnte vor einem „tiefgreifenden Bedeutungsverlust des Friedhofs als Stätte der Ruhe, Begegnung und des Respekts“ für die Kommunen. Schon jetzt stellten Entrümpler Urnen bei Wohnungsentrümpelungen wortlos vor Friedhöfen ab.

Die AfD-Fraktion sei gegen eine Bevormundung des Staates und für eine Reform des Gesetzes, sagte der Abgeordnete Peter Stuhlfauth.“Im Tod sind alle Menschen gleich.“

SPD-Fraktionschefin will Dialog fortsetzen

Die Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, sagte: „Wir machen den Weg frei für neue Bestattungswünsche, aber wir pochen auf Klarheit und ziehen Grenzen.“ Auf Wunsch der Kirchen seien auch klare Regelungen zu Sozialbestattungen aufgenommen worden. Der Dialog mit Kirchen und gesellschaftlichen Gruppen müsse fortgesetzt werden. „Wenn es um Tod, Trauer und Würde geht, müssen wir sensibel miteinander umgehen“, sagte die SPD-Politikerin.

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