Nach dem Verwaltungsgericht Darmstadt hat auch der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigt, dass beim Autofahren ohne Ausnahmegenehmigung kein Niqab getragen werden darf. Beim Autofahren gelte das Verhüllungsverbot, erklärte das Gericht am Dienstag. Ein Gesichtsschleier verdecke aber mit Ausnahme der Augenpartie das gesamte Gesicht und den Kopf der Trägerin.
Sie könne so auf Blitzerfotos nicht identifiziert werden. Das Verhüllungsverbot diene auch der Sicherheit im Straßenverkehr. Die Autofahrerin hatte sich zunächst an das Regierungspräsidium in Darmstadt gewandt und eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Dieses plante, die Genehmigung abzulehnen, und hörte die Frau dazu an. Daraufhin zog sie vor Gericht.
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte nun die Entscheidung aus Darmstadt und ließ die Berufung dagegen nicht zu. Das Regierungspräsidium muss aber erneut darüber entscheiden, ob die Frau eine Ausnahmegenehmigung bekommt. Auch in Rheinland-Pfalz, Berlin und Nordrhein-Westfalen scheiterten ähnliche Klagen von Musliminnen bereits.