Seit vergangener Woche ist bekannt, dass der Verfassungsschutz die AfD in Brandenburg als gesichert rechtsextrem einstuft. Dagegen will sich die Partei wehren und sendet eine Abmahnung.
Die AfD in Brandenburg geht wegen der Einstufung der Landespartei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ gegen das Innenministerium vor. Mit einer rechtlichen Abmahnung will der AfD-Landesverband erreichen, dass die vom Verfassungsschutz vorgenommene Neubewertung unwirksam wird.
Das Innenministerium soll nach einer zeitlichen Frist bis zum 19. Mai öffentlich bekanntgeben, dass die Aussagen zur Hochstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch rechtswidrig waren, wie es in dem der dpa vorliegenden Anwaltsschreiben heißt.
Das Innenministerium in Potsdam bestätigte am Nachmittag, dass die Abmahnung eingegangen sei. Sie werde jetzt rechtlich geprüft, hieß es.
AfD sieht keine rechtliche Grundlage für Hochstufung
Der AfD-Landesvorsitzende René Springer sagte: „Unsere Abmahnung macht klar: Diese Einstufung hat keine rechtliche Grundlage, ist politisch motiviert und ein eklatanter Verstoß gegen das Neutralitätsgebot des Staates.“
Vergangene Woche hatte das Innenministerium die Hochstufung der AfD bekanntgegeben. Der Fall löst in Brandenburg Streit um das Vorgehen von Innenministerin Lange aus. Die SPD-Politikerin muss viel Kritik einstecken, nachdem sie Verfassungsschutzchef Jörg Müller überraschend entlassen hatte. Langes Begründung: Sie sei von Müller erst Wochen später über die fertig getroffene Einstufung informiert worden. Dies hätte aber unverzüglich geschehen müssen.
An der Darstellung Langes wurden in der vergangenen Woche Zweifel laut. Ihre SPD-Landtagsfraktion will am Dienstag weiter mit ihr darüber beraten.
Partei sieht rechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt
Hinter der Höherstufung vermutet die AfD politisches Kalkül. In diesem Jahr fänden im ganzen Land Bürgermeisterwahlen statt, argumentierte die Partei. Der Schritt des Verfassungsschutzes stelle eine unzulässige staatliche Einflussnahme auf die Willensbildung vor den Wahlen dar.
Den Vorwurf, rechtsextremistisch zu sein, wies die Partei erneut zurück. Den Charakter der AfD Brandenburg prägten keine „verfassungsfeindlichen Äußerungen und Verhaltensweisen“, hieß es in der Abmahnung. Außerdem gebe es keine Anzeichen für eine „aktiv-kämpferische Haltung“.
Im Bund liegt Einstufung auf Eis
Der Verfassungsschutz hatte Anfang Mai die AfD im Bund zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft. Dagegen setzte sich die Partei mit einem Eilantrag zur Wehr. Bis zu einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln legt der Inlandsgeheimdienst die neue Einstufung auf Eis und führt die AfD daher erst einmal weiter nur als sogenannten Verdachtsfall.