Zwar klagt der Umweltverband BUND erneut gegen den Weiterbau der Autobahn 20. Doch ein Umstand macht Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Madsen Hoffnung.
Der Naturschutzverband BUND klagt gegen den Weiterbau der Küstenautobahn A20 in Schleswig-Holstein. Die arten- und habitatschutzrechtlichen Belange seien nach Ansicht des Verbandes nur unzureichend berücksichtigt, die Prüfung von Alternativen sei nicht ausreichend und es gebe neue baurechtliche Verfahrensfehler. „Wir wollen auf außergerichtlichem Wege Gespräche aufnehmen“, sagte der Landesvorsitzende Dietmar Ulbrich.
Darauf setzt auch Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (CDU). Hoffnungsvoll stimmt ihn, dass der BUND auf den sogenannten Eilrechtsschutz verzichtet, wie das Ministerium mitteilte. Dadurch könnten noch in diesem Jahr Vorbereitungsarbeiten für die Südumfahrung von Bad Segeberg beginnen.
Weitere Klagen?
„Das heißt, dass der Planfeststellungsbeschluss für den zehn Kilometer langen Segeberg-Abschnitt sofort vollziehbar ist, wenn keine anderweitigen Klagen gegen den Sofortvollzug eingehen“, sagte Madsen. „Da die Klagefrist für potenzielle weitere Kläger aber erst Ende Mai endet, werden wir auch erst dann letzte und vollständige Gewissheit haben.“
Der Umweltschutzverband Nabu verzichtet dagegen auf eine Klage. „Die massive Umwelt– und Klimaschädlichkeit der A20 bleibt unbestritten“, sagte der Landesvorsitzende Alexander Schwarzlose aber. „Daran ändern auch die nun vorgesehenen Schutz- und die Ausgleichsmaßnahmen nichts grundlegend.“
Seit mehr als zehn Jahren endet die Küstenautobahn östlich von Bad Segeberg. 2013 stoppte das Bundesverwaltungsgericht den Weiterbau. Die Richter sahen den Fledermausschutz als nicht ausreichend beachtet an. Die Segeberger Kalkberghöhlen gelten als größtes Fledermaus-Überwinterungsquartier Deutschlands. Mitte März erließ das Amt für Planfeststellung aber Baurecht für die zehn Kilometer lange Umfahrung von Bad Segeberg.