Das neue Bestattungsrecht für das Land rückt wieder ein Stück näher. Es wird voraussichtlich eine Reihe neuer Bestattungsarten erlauben – auch die Sargpflicht auf Friedhöfen soll fallen.
Tuch- und besondere Seebestattungen oder eine Diamantbestattung – all das soll künftig in Rheinland-Pfalz erlaubt sein. Möglich machen soll das nach dem Willen der Landesregierung ein neues Bestattungsrecht. An diesem Dienstag wird sich das Kabinett in Mainz erneut mit der Novelle aus dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit beschäftigen. Wenn sie diese Hürde nimmt, dürfte der Entwurf bald in den Landtag kommen.
Nach bisherigem Stand sollen mit der Änderung des über 40 Jahre alten bestehenden Bestattungsgesetzes künftig unter anderem Seebestattungen in den vier größten Flüssen Rhein, Mosel, Lahn und Saar möglich werden – ebenso wie beispielsweise eine Diamantbestattung in der Schweiz, bei der aus einem Teil der Asche ein synthetischer Diamant gefertigt wird. Auch ist ein Wegfall der Sargpflicht auf Friedhöfen angedacht, was eine Bestattung in einem Tuch für jedermann ermöglichen würde.
Das Kabinett hatte einen Entwurf der Novelle im Dezember 2024 gebilligt, nun folgt die zweite Beratung im Ministerrat. Damals hieß es, die Novelle könne im Frühjahr 2025 in das Landesparlament in Mainz kommen. Wenn es dort demnächst angelangt ist, dürfte es vor einer Verabschiedung zunächst noch mehrere Landtagsausschüsse beschäftigen.