Das Landesverfassungsgericht hat Schleswig-Holsteins Notkredit-Praxis für verfassungswidrig erklärt. SPD und FDP fordern von Schwarz-Grün einen neuen Tilgungsplan. Eines sei nötig.
Nach dem Verfassungsgerichtsurteil zum auch mit Notkrediten finanzierten Haushalt 2024 verlangen SPD und FDP von Schwarz-Grün eine Reform des Tilgungsgesetzes. Mitte April hatten die Richter in Schleswig den Etat für verfassungswidrig erklärt. „Eine fatalere Bewertung kann man einer Landesregierung kaum ins Zeugnis schreiben“, sagte die SPD-Finanzpolitikerin Beate Raudies der Deutschen Presse-Agentur. „Niemand steht über dem Gesetz. Auch nicht die schwarz-grüne Landesregierung.“
Es sei Interesse aller Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, dass die Politik unverzüglich auf das Gerichtsurteil reagiere, sagte Raudies. „Einer der Kernkritikpunkte des Gerichts war der fehlende Tilgungsplan.“ Deshalb beantragten SPD und FDP zur Landtagssitzung Ende Mai, dass die Landesregierung das Tilgungsgesetz aktualisiere, um das öffentlich und transparent beraten zu können. „Weitere Fehler dürfen jetzt nicht mehr passieren.“
Die FDP-Finanzpolitikerin Annabell Krämer betonte, „erst nimmt diese Landesregierung Kredite verfassungswidrig auf und dann arbeitet sie auch noch handwerklich schlecht, wie es ihr das Landesverfassungsgericht jüngst bescheinigt hat“. Die Koalition müsse einen nachvollziehbaren Tilgungsplan vorlegen. „Es muss klar werden, innerhalb welches Zeitraumes und mit welchen Tranchen die aufgenommenen Kredite zurückgezahlt werden sollen.“
Gericht rügt Notkredite
Mitte April hatte das Landesverfassungsgericht den Haushalt des vergangenen Jahres für verfassungswidrig erklärt. Die Feststellung eines Haushaltsplans für das Jahr 2024 sei nichtig, sofern darin eine Ermächtigung zur Aufnahme von Notkrediten enthalten sei, hatte der Präsident des Gerichts, Christoph Brüning, bei der Verkündung ausgeführt.
Die drei im Haushaltsjahr 2024 aufgenommenen Notkredite wurden mit der Sturmflut an der Ostseeküste im Oktober 2023, dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine und der Corona-Pandemie begründet. Das Verfassungsgericht erkannte in den Begründungen zwar die Notlagen an, und auch, dass diese sich der Kontrolle des Staates entziehen. Allerdings sei nicht in ausreichender Weise dargelegt worden, dass diese Notlagen im Haushaltsjahr 2024 die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt haben.
Zudem habe ein verfassungsgemäßer Tilgungsplan nicht vorgelegen, so Brüning in seiner Urteilsbegründung. Aus dem vom Landtag beschlossenen Tilgungsplan sei nicht eindeutig erkennbar, innerhalb welcher Zeit die Notkredite für 2024 getilgt werden sollen.
Notkredit weiter Praxis
Laut vorläufigem Haushaltsabschluss finanzierte Schleswig-Holstein 2024 493,8 Millionen Euro über die Notkredite. Ursprünglich hatte der Landtag die Regierung zur Aufnahme von Notkrediten in Höhe von 1,5 Milliarden Euro ermächtigt, diese Summe im Oktober per Nachtragshaushalt aber auf 1,2 Milliarden Euro reduziert.
Die Koalition arbeitet weiter mit einem Notkredit. Im aktuellen Etat ist ein Notkredit in Höhe von 272 Millionen Euro eingeplant. Er wurde mit den Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine begründet.