Revision erfolgreich: BGH hebt Urteil nach Tod von 17-Jähriger in Kiel auf

Die Jugendliche war von ihrem Ex-Freund im Auto erstochen worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil vom Juli 2024 auf. Das Landgericht Kiel muss neu verhandeln.

Das Landgericht Kiel muss erneut über den tödlichen Messerstich eines damals 19-Jährigen gegen seine 17 Jahre alte Ex-Freundin verhandeln. Mit Urteil vom 24. April (5 StR 729/24) hob der Bundesgerichtshof das Urteil, soweit es angefochten war, ganz überwiegend auf, wie ein Sprecher mitteilte. Das Gericht habe die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Zuvor hatten die „Kieler Nachrichten“ berichtet.

Das Landgericht hatte den Mann im Juli 2024 zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Kammer sprach den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge, Körperverletzung, Nötigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. Das Urteil liegt deutlich unter der Strafforderung der Staatsanwaltschaft von acht Jahren Jugendstrafe. Vorsatz sah das Gericht nicht.

Angeklagter legt Geständnis ab

Der mittlerweile 21-jährige Deutsche stand wegen des Todes der jungen Frau im Oktober 2023 vor dem Landgericht. In der Verhandlung hatte er die Tat eingeräumt. Seine Ex-Freundin habe eine enge Beziehung zu einem früheren Freund unterhalten, was ihn verletzt habe. Die 17-Jährige und er hätten eine Beziehungspause vereinbart. 

Am Tattag habe er beide am Hauptbahnhof getroffen. Sie seien gemeinsam im Auto eines weiteren Bekannten zur Wohnung seiner Mutter gefahren, um zu reden. Es sei zum Streit gekommen. Er habe in der Wohnung mit einer Schreckschusspistole auf die 17-Jährige und den ehemaligen Freund geschossen, räumte der Angeklagte ein.

Die Situation verlagerte sich auf die Straße, wo der vierte Beteiligte in seinem Auto gewartet habe. Der Angeklagte nahm dem Mann die Autoschlüssel ab und zwang die 17-Jährige, mit ihm wegzufahren. Er habe in Ruhe mit ihr reden wollen, sagte er. Während der Fahrt habe er ein Messer in der Hand gehalten. Er habe ihr einen Schlag versetzt, weil sie schrie. Als er gemerkt habe, dass er seine Freundin mit dem Messer getroffen hatte, habe er sie ins Krankenhaus bringen wollen. Laut Urteilsbegründung hatte er das Messer in ihre Brust gestochen und das Herz getroffen.

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