Im Rechtsstreit um gekündigte Konten bei der Sparkasse Vorpommern steht die Nord Stream 2 AG vor einer weiteren Schlappe. Ein Landgerichts-Urteil wurde in zweiter Instanz im Grundsatz bestätigt.
Die Betreibergesellschaft der Gaspipeline Nord Stream 2 bleibt ohne eigene Bankkonten in Mecklenburg-Vorpommern. Das Rostocker Oberlandesgericht schloss sich im Grundsatz einem Urteil des Landgerichtes Stralsund an und beschied der am 3. März eingereichten Berufung der Nord Stream 2 AG „keine Aussicht auf Erfolg“. Dies sei die vorläufige Rechtsauffassung des zuständigen Senates, teilte das OLG in einem Hinweisbeschluss mit.
Das Stralsunder Landgericht hatte die Kündigung der Konten am 10. Februar für rechtens erklärt. Der Sparkasse sei die Fortführung der Kontobeziehungen auch unter Berücksichtigung der Interessen der Nord Stream 2 AG nicht mehr zuzumuten, so das Landgericht damals. Denn der Sparkasse könnten Sekundärsanktionen nach US-amerikanischem Recht drohen, falls das Vertragsverhältnis fortgesetzt werde. Die Konten seien daher wirksam zum 10. Januar 2025 gekündigt worden.
Die Hintergründe
Die Nord Stream 2 AG ist eine Tochter des russischen Gazprom-Konzerns. Sie hatte bei der Bank ein Konto eröffnet, damit ihr der Bund nicht verbaute Röhren abkaufen kann. Die Segmente wurden für die Anbindungspipeline des Rügener Terminals für Flüssigerdgas (LNG) verwendet.
Die fertige Pipeline war nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine nie zum Gasimport genutzt worden. Einer der beiden Röhrenstränge wurde bei einem Anschlag Anfang September 2022 stark beschädigt.