War eine Plakatkampagne der AfD über einen Strohmann finanziert? Die Partei hat jetzt vorsorglich einen Millionenbetrag beim Bundestag hinterlegt, um Strafen zu verhindern.
In ihrer jüngsten Spendenaffäre baut die AfD vor: Die Partei hat der Bundestagsverwaltung 2,35 Millionen Euro „zur Verwahrung“ überwiesen, um eine möglicherweise deutlich höhere Strafzahlung zu umgehen. Das bestätigten sowohl die Bundestagsverwaltung als auch die AfD gegenüber dem stern und RTL/ntv.
Die AfD hatte die Summe im Wahlkampf als Spende für eine Plakatkampagne erhalten – angeblich von Gerhard Dingler, einem früheren Politiker der rechtspopulistischen FPÖ in Österreich. Doch daran gab es Zweifel.
Recherchen des „Spiegel“ und des österreichischen „Standard“ nährten den Verdacht, dass Dingler bei der Millionentransaktion lediglich als Strohmann fungiert hatte. Die Bundestagsverwaltung leitete daraufhin ein Prüfverfahren ein.
Verdächtige Geldströme
Mittlerweile gibt es erste Erkenntnisse. Demnach haben die Behörden einen Hinweis von der sogenannten „Financial Intelligence Unit“ aus Österreich bekommen: So soll der angebliche Spender Dingler kurz vor dem Start der Plakatkampagne eine Überweisung eines noch höheren Betrages vom Immobilienmilliardär Henning Conle erhalten haben. Conle stammt aus Duisburg, lebt in der Schweiz und ist der Bundestagsverwaltung „als Unterstützer der AfD aktenkundig“.
„Aktuell geht die Bundestagsverwaltung davon aus, dass es sich bei dieser Spende um eine nach dem Parteiengesetz unzulässige Weiterleitungs- bzw. Strohmannspende handelt“, erklärte die Bundestagsverwaltung auf Nachfrage von stern und RTL/ntv. Nach dem deutschen Parteiengesetz sind sogenannte Strohmannspenden, bei denen die Identität des tatsächlichen Geldgebers verschleiert wird, verboten. Sie müssen daher unverzüglich an die Bundestagsverwaltung weitergeleitet werden. Da sich die AfD nicht im Besitz des Spendengeldes befunden habe, habe man ihr eine „angemessene Frist“ eingeräumt, den Gegenwert der Kampagne zu überweisen.
AfD hält dagegen
Die AfD bewertet den Vorgang weiterhin anders: „Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es sich um keine Strohmannspende handelt“, sagt Carsten Hütter, Bundesschatzmeister der Partei. Das Verfahren zur Klärung dieser Angelegenheit sei noch nicht abgeschlossen. „Nur damit wir keine doppelte oder dreifache Strafe zahlen müssten, falls sich zu unseren Ungunsten Fakten ergeben würden, haben wir das Geld bei der Bundestagsverwaltung geparkt“, erklärt er die Überweisung der rund 2,35 Millionen Euro.
Dingler hatte gegenüber der AfD stets angegeben, dass das Geld für die Kampagne aus seinem Vermögen stamme und die Zahlung nicht im Auftrag von Dritten erfolgt sei.
Doch auch wenn sich herausstellen sollte, dass der Spender die AfD getäuscht hat, wäre die Partei verpflichtet, die Spende an die Bundestagsverwaltung weiterzuleiten. Dies hat Schatzmeister Hütter vorsorglich getan, meint aber dennoch: „Wir prüfen den gesamten Vorgang und können derzeit nicht erkennen, dass wir zahlungspflichtig sind.“ Sollte die Bundestagsverwaltung bei Abschluss des Verfahrens bei ihrer Haltung bleiben, geht er stark davon aus, dass die AfD dagegen juristisch vorgehen werde, um die 2,35 Millionen Euro zurückzubekommen. Das müsse am Ende aber der Bundesvorstand entscheiden.
Eine sogenannte Dreifach-Sanktion, also eine Strafzahlung in dreifacher Höhe der Spendensumme, droht der AfD nun nur noch unter einer Bedingung: Die Bewertung der Plakatkampagne als Strohmannspende hätte Bestand und es könnte der Partei nachgewiesen werden, dass sie bereits davon wusste, als sie die Spende annahm.