Ein Elfjähriger wird 1979 von einem Essener Geistlichen missbraucht. Das Opfer will vom Bistum nun mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld. Das Essener Landgericht will eine Entscheidung verkünden.
Im Schmerzensgeld-Prozess eines 56-Jährigen gegen das Bistum Essen will das Landgericht am Freitag (12.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden. Der Kläger verlangt in dem Prozess mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld vom Bistum, weil ein früherer Essener Kaplan ihn 1979 zu Sex genötigt habe. Das Gericht hat bereits klargemacht, dass es die Schilderung des Klägers für glaubwürdig hält. Allerdings hatte der Vorsitzende Fragezeichen bei der Höhe des Schmerzensgeldes angedeutet.
Im Prozess hatte der frühere Geistliche eingeräumt, mit dem Jungen nackt in seinem Bett gelegen zu haben. Er habe auch versucht, den Jungen in seinem Intimbereich anzufassen.
In dem Zivilprozess geht es nicht um eine strafrechtliche Verfolgung des ehemaligen Geistlichen. Die Tat aus dem Jahr 1979 ist strafrechtlich verjährt. Seinen Anspruch gegen das Bistum gründet der Kläger auf die sogenannte Amtshaftung einer Institution für ihre Amtsträger.