Nach einem unüberwachten Besuch bei ihrem inhaftierten Mann wird eine 35-Jährige tot gefunden. Die Hintergründe sind noch nicht klar. Wie viele Häftlinge aber dürfen solche Besuche empfangen?
Im Gefängnis in Burg hat nur eine überschaubare Zahl von Inhaftierten die grundsätzliche Erlaubnis für nicht überwachte Langzeitbesuche etwa von Partnerinnen oder Kindern. Die Anstaltsleitung habe 36 Strafgefangene zugelassen für solche unüberwachten Besuche, sagte ein Vertreter des Justizministeriums im Rechtsausschuss im Landtag in Magdeburg. Nicht alle nähmen die grundsätzlich begehrte Besuchsform auch in Anspruch. Insgesamt waren zum Stichtag 31. März 605 Gefangene in Burg untergebracht sowie weitere 17 Personen in der Sicherungsverwahrung.
Diese Langzeitbesuche, die es in Sachsen-Anhalt nur im Gefängnis Burg gibt, sind weiterhin ausgesetzt. Hintergrund ist, dass am 3. April ein 37 Jahre alter Häftling seine Ehefrau bei einem Langzeitbesuch getötet haben soll. Die Frau war in der Zelle gefunden worden, Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos. Ein Notarzt konnte nur noch den Tod der Frau feststellen. Gegen den Ehemann erging Haftbefehl.
Ob ein Gefangener Langzeitbesuch empfangen darf, wird vorab eingehend im Einzelfall geprüft, hieß es. Die Besuchsperson werde genau angeschaut, ebenso die Tragfähigkeit der Beziehung. Ferner sei das Verhalten des Gefangenen maßgeblich, etwa, ob er an der Behandlung mitwirke und sich an Regeln halte.