Bei einem Polizeieinsatz in Oldenburg wird ein junger Mann erschossen. Die Ergebnisse der Obduktion sind nun veröffentlicht. Ein Schuss traf den 21-Jährigen am Kopf.
Mindestens vier Mal hat ein Polizist auf einen 21-Jährigen in Oldenburg geschossen, der wenig später starb. Das ist das Ergebnis der Obduktion. Der junge Mann war in der Nacht zu Ostersonntag durch die Schüsse lebensgefährlich verletzt worden und im Krankenhaus gestorben.
Aus den nun veröffentlichten Obduktionsergebnissen geht hervor, dass es Schussverletzungen an der Hüfte, am Oberkörper und am Kopf gibt. Drei Schüsse trafen den Getöteten von hinten. Ein vierter Schuss soll ihn am Oberschenkel gestreift haben.
Ermittlungen laufen
Viele Fragen sind noch offen. Nicht nur Angehörige und Freunde des Toten, sondern auch viele Bürgerinnen und Bürger wünschten sich Antworten, sagte der Oldenburger Polizeipräsident Andreas Sagehorn. „Das ist emotional verständlich, jedoch müssen zunächst – nach den Prinzipien eines funktionierenden Rechtsstaates – die Hintergründe dieses tragischen Ereignisses lückenlos aufgearbeitet werden.“
Er habe dabei volles Vertrauen in die Staatsanwaltschaft. Zur Aufklärung würden Zeugen befragt und sämtliche Spuren ausgewertet, sagte Sagehorn. „Öffentlich wird sich die Polizei nicht zum laufenden Verfahren äußern, um die sorgfältige und professionelle Ermittlungsarbeit nicht zu gefährden.“
Erst Reizgas, dann tödliche Schüsse
Bevor der Polizist auf den 21-Jährigen schoss, soll der junge Deutsche vor einer Diskothek Reizgas versprüht und mehrere Menschen leicht verletzt haben. Danach floh er, einige Menschen liefen ihm hinterher. Nach Polizeiangaben brachen sie die Verfolgung ab, weil der Mann mit einem Messer gedroht haben soll.
Als Streifenpolizisten den 21-Jährigen stellen wollten, ging er laut Polizei bedrohlich auf die Beamten zu und sprühte Reizgas in ihre Richtung. Dann schoss ein 27-jähriger Polizist mit seiner Dienstwaffe. Den Angaben zufolge wurde der 21-Jährige mehrfach getroffen. Der Polizist sei durch das Reizgas verletzt worden, hieß es.
Waren die Schüsse verhältnismäßig?
Der 27-Jährige wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Dienst suspendiert. Dies sei in solchen Fällen üblich, teilte eine Sprecherin mit. Gegen ihn läuft nun ein Verfahren wegen des Verdachts des Totschlags. Auch dies sei in solchen Fällen üblich. Es gehe darum, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt worden sei. Für den Einsatz der Schusswaffe gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Sie dürfe in einer Notwehr- oder Nothilfesituation genutzt werden.
Das Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft Oldenburg geführt. Aus Neutralitätsgründen ermittelt nicht die Oldenburger Polizei, sondern die Polizei Delmenhorst.