„Stiller Feiertag“: Verbote an Ostern: Welche Regeln gelten an Karfreitag?

Weniger als die Hälfte der Deutschen ist noch kirchlich gebunden. Dennoch gelten an Karfreitag einige christlich geprägte Verbote. Fragen und Antworten.

Am langen Osterwochenende freuen sich viele auf Zeit mit der Familie und Freunden, auf Ausflüge oder andere Freizeitaktivitäten. Aber aufgepasst: Nicht alles ist erlaubt! Besonders am Karfreitag, der ein sogenannter stiller Feiertag ist, gelten strenge Regeln.

Was ist ein „stiller Feiertag“?

Sonn- und Feiertage sind in Deutschland als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ durch das Grundgesetz geschützt. Daher bleiben beispielsweise Geschäfte geschlossen. Eine besondere Variante sind die sogenannten stillen Feiertage wie der Karfreitag. An diesen Tagen können je nach Region bestimmte gesellschaftliche Aktivitäten nicht erlaubt sein. Was genau an Karfreitag verboten ist, definieren die Gesetze der jeweiligen Bundesländer.

Welche Vorschriften gelten an Karfreitag?

Nicht nur laute Arbeiten wie Rasenmähen, Hämmern oder Bohren sind wie an anderen gesetzlichen Feiertagen und Sonntagen ein No-Go. Verboten sind zudem alle öffentlichen Versammlungen, Aufzüge oder Umzüge – sofern sie nicht der Religionsausübung dienen.

Darf ich tanzen gehen?

Auch öffentliche Sport– oder Turnveranstaltungen sind an Karfreitag nicht erlaubt. Und Tanzveranstaltungen dürfen von Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Ostersonntag, 16 Uhr, nicht stattfinden. So steht es im rheinland-pfälzischen Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage. Die örtlichen Behörden können bei wichtigen Gründen Ausnahmen zulassen.

Welche Tage gehören noch zu den „stillen Feiertagen“?

Bei Feiertagen im Jahr wird unterschieden zwischen kirchlichen und christlichen Feiertagen, zum Beispiel Christi Himmelfahrt, gesetzlichen Feiertagen wie der Tag der Deutschen Einheit und den stillen Feiertagen. 

Zu den „stillen Tagen“ gehören neben Karfreitag noch Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und Heiligabend ab 13 Uhr. Geltende Einschränkungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. 

Nicht „feiertagsfrei“: Darf ich ins Kino gehen?

Ja, aber auch im Kino gelten an den „stillen Tagen“ andere Regeln. Laut landesgesetzlicher Regelungen dürften nur Filme öffentlich vorgeführt werden, bei denen der in diesen Tagen entsprechende „ernste Charakter“ gewahrt bleibe, teilte die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) in Wiesbaden mit. Das religiöse Empfinden solle nicht gestört werden.

Seit den 1980ern hätten Hunderte Kinofilme keine Feiertagsfreigabe erhalten, sagte der stellvertretende Geschäftsführer der FSK, Peter Kaun. In den letzten Jahren werde aber nur noch in den allerwenigsten Fällen eine Freigabe für Feiertage verweigert: 2024 war dies bei nur drei Filmen der Fall: „Terrifier 3“, „Sabel is Still Young“ und „Terrifier“. 2023 waren zwei Filme nicht feiertagsfrei. Meist handele es sich dabei um Horrorfilme. Ein Grund für die Abnahme der abgelehnten Filme seien Veränderungen in der Gesellschaft, hieß es weiter.

Wie viele Menschen sind in Deutschland noch in der Kirche?

Weniger als die Hälfte der Deutschen sind noch Mitglied einer christlichen Kirche. Laut der Kirchenstatistik waren im Jahr 2023 noch gut 20 Millionen Menschen katholisch, das sind 24 Prozent der Gesamtbevölkerung. Zur Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zählen knapp 18 Millionen Menschen, heißt es in einer EKD-Mitteilung.

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