Mehr als 32 Millionen Euro: Entscheidung über Corona-Klage von Handelsketten erwartet

Woolworth und Tedi durften während der Pandemie lange nicht öffnen – anders als andere Händler. Vom Land Baden-Württemberg wollen sie Schadenersatz in Millionenhöhe. Nun entscheidet ein Gericht.

Wurden die Handelsketten Woolworth und Tedi während der Corona-Pandemie bei Ladenschließungen ungerecht behandelt? Darüber streiten sich die Muttergesellschaft der Unternehmen und das Land Baden-Württemberg. Insgesamt fordert die B.H. Holding GmbH Schadenersatz in Höhe von mehr als 32 Millionen Euro. Am Dienstag (11.00 Uhr) wird in dem Verfahren am Stuttgarter Landgericht eine Entscheidung erwartet.

Die Tedi- und Woolworth-Mutter sieht sich durch die teilweise mehrmonatigen Geschäftsschließungen unter anderem in ihren Eigentumsrechten verletzt. Sie will sich den Gewinnausfall zurückholen. Außerdem sieht sich die Gesellschaft nach Angaben des Landgerichts benachteiligt: Sie argumentiert, dass reine sogenannte Non-Food-Händler den Betrieb wegen der Lockdowns in den Jahren 2020 und 2021 einstellen mussten. Supermärkte und einige andere privilegierte Händler hätten aber weiterhin öffnen und ihr gesamtes Sortiment ohne Beschränkung verkaufen dürfen – also auch Non-Food-Artikel. 

Ähnliche Klagen gibt es auch in anderen Bundesländern. Non-Food-Discounter wie Woolworth und Tedi sind auf den Handel mit Gütern spezialisiert, die man nicht verzehren kann. Sie führen Haushalts- und Schreibwaren, Heimtextilien, Mode und Deko, Spielzeug und Multimedia, Freizeit- und Sportartikel. 

Geht es bis nach Karlsruhe?

Der Streit dürfte auch nach der Entscheidung nicht beendet sein. Beobachter gehen davon aus, dass in letzter Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden muss. In Fällen von Friseuren und Gastronomen hatte der BGH bereits geurteilt, dass die Lockdowns rechtmäßig waren.

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