Leistungen für Asylbewerber: Wirbel um Bezahlkarte für Asylbewerber in Rheinland-Pfalz

Nach Ansicht des Landkreistages konterkariert das grün geführte Integrationsministerium bundesweite Vereinbarung zur Bezahlkarte für Flüchtlinge.

Der Landkreistag erwartet vom Integrationsministerium mehr Verbindlichkeit und Tempo bei der Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete in den Kreisen und Kommunen. Die vom Ministerium mitgeteilten Bedingungen zur Einführung der Bezahlkarte seien für die Kreise inhaltlich inakzeptabel, sagte der Direktor des Landkreistages, Andreas Göbel, im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. 

Landkreistag sieht auch technische Probleme 

Auch die technischen Voraussetzungen für die Nutzung müssten schnell geschaffen werden. „Die Schnittstelle funktioniert technisch nicht“, kritisierte Göbel. Damit könnten die Asylbewerber die Bezahlkarten aus den Aufnahmeeinrichtungen – anders als geplant – nicht mehr verwenden, wenn sie auf die Kommunen verteilt würden.

Bezahlkarten können seit Mitte März in allen sechs Aufnahmeeinrichtungen des Landes genutzt werden. Volljährige, alleinstehende Asylbewerber bekommen einen Betrag von 196 Euro. Davon könnten sie monatlich 130 Euro abheben. 

Die Kommunen könnten voraussichtlich im Verlauf dieses Quartals nach Zeichnung einer Kooperationsvereinbarung an der Bezahlkarte des Landes partizipieren, hieß es im Integrationsministerium. Die Kommunen könnten diese Karten erst dann neu mit Geld beladen, wenn sie das System des Landes auch aktiv nutzten. 

Göbel: Ministerium konterkariert bundeseinheitliche Beschlüsse

Die vom Ministerium mitgeteilten Bedingungen zur Einführung der Bezahlkarte liefen nach Auffassung des Landkreistages den bundeseinheitlichen Vereinbarungen der Ministerpräsidenten und Staatskanzlei-Chefs zur Bezahlkarte zuwider, sagte Göbel. Es sei immer um Restriktionen gegangen. 

Die Bezahlkarte sollte nach den länderübergreifenden Beschlüssen gerade nicht ein Konto ersetzen und vielmehr das verfügbare Bargeld für Flüchtlinge begrenzen, betonte Göbel. Überweisungen insbesondere auf das eigene Konto sollten verhindert werden, weil ansonsten die Bezahlkarte zweckwidrig verwendet werden könne. Außerdem sollte eine Einsicht in den Guthabenbestand ermöglicht werden. 

Sinnvoll sei zudem die Einführung einer Positivliste für Zahlungen wie Miete, ÖPNV-Karten und Vereinsbeiträge. Dies habe das Ministerium aber abgelehnt. 

Überweisungen sollen mit der Bezahlkarte möglich sein

Die 130 Euro seien in Rheinland-Pfalz eine Regelempfehlung, von der im Einzelfall sowohl nach unten als auch nach oben abgewichen werden könne, hieß es im Ministerium. Überweisungen würden über die Bezahlkarte ermöglicht. 

Mit der Begrenzung der Bargeld-Abhebung von 50 auf 130 Euro seien die Kreise dem Land schon sehr entgegengekommen, betonte Göbel. Nun stünden die Landräte im Feuer für etwas, wofür sie nichts könnten. „Und das nutzt am Ende nur der AfD“, mahnte Göbel.

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