Güllefahrende Landwirte haben’s nicht leicht. Ihre Fracht riecht übel, die Gespanne sind meist groß. Im Allgäu bekam ein Landwirt Ärger, weil ein Teil seiner Gülle an einem ungewöhnlichen Ort landete.
Ein Landwirt fährt Gülle – und ein Teil davon landet im Außenpool und auf dem Grundstück einer Ferienunterkunft. Das Landgericht Kempten hat nun einer Klage der Betreiberin der Ferienwohnungen teilweise stattgegeben: Der Allgäuer Landwirt muss für die Reinigungskosten und die Schäden von etwa 15.000 Euro aufkommen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Der beklagte Landwirt habe im April 2023 Gülle in der Nähe des betroffenen Grundstücks ausgebracht – er sei auf einer öffentlichen Straße gefahren, um eine Wiese direkt daneben zu düngen. Durch Windböen sei eine „erhebliche Menge“ Gülle auf die Fläche der Klägerin geweht worden.
Streitpunkt im Verfahren war unter anderem, ob die Gefahr durch den Wind vom Landwirt vorhersehbar war und ob er fahrlässig handelte. Doch nach Auffassung des Gerichts kam es darauf gar nicht an, da die Haftung aus dem Straßenverkehrsgesetz bereits ohne Verschulden greife.
Maßgeblich sei, dass es eine von dem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr gegeben habe. Der Traktor habe sich zum Zeitpunkt des Schadens auf einer öffentlichen Straße bewegt und die Verteilung der Gülle sei durch eine vom Fahrzeug angetriebene Pumpe erfolgt.
Das Urteil von Ende Dezember 2024 ist inzwischen rechtskräftig.