Jeder Haushalt in Deutschland muss den Rundfunkbeitrag zahlen. Allerdings werden manchmal auch Tiere zur Kasse gebeten. Kater Moritz aus Baden-Württemberg hat Post bekommen.
Kater Moritz kann während seiner Streicheleinheiten mit Fernsehen schauen. Doch dass er dafür jetzt auch zahlen soll, überraschte seinen Besitzer Günter Hübschen. Der Kater, der in Rietheim-Weilheim lebt, hatte Post vom Beitragsservice bekommen und sollte klären, ob er den Rundfunkbeitrag überweisen muss.
Der Beitragsservice hatte nur den Namen und die Adresse von einem Dienstleister erworben. Bei dem Namen „Moritz Günter Hübschen“ sei nicht ersichtlich, dass es sich um ein Tier handle. Eine Antwort per Mail reichte jedoch aus, um alles zu klären. „Einen Rundfunkbeitrag muss Kater Moritz selbstverständlich nicht entrichten“, schrieb die Pressestelle des Beitragsservices per Mail.
Tierische Webseiten als Grund für Post?
Erklären konnte der Besitzer sich den Brief auch nicht. „Ich vermute, es kam durch unsere Webseite, die wir vor etlichen Jahren mal erstellt hatten. Da steht Kater Moritz im Webseitennamen drinnen und im Impressum dann wiederum mein Name“, sagte Hübschen. Der vollständige Name in der Anschrift war zusammengesetzt aus dem Namen des Katers und des Besitzers.
Eine Erklärung dafür, wieso diese Adresse des Katers bei einem Drittanbieter gespeichert war, hatte der Beitragsservice nicht.
Einen ähnlichen Fall gab es zuletzt in München. Hund Urax hatte ebenfalls einen Brief vom Beitragsservice bekommen. Auch seine Besitzerin vermutete, dass die Webseiten des Hundes der Grund waren.