In München soll ein neues Doppel-Hochhaus entstehen. Ein Verein will das mit einem Bürgerentscheid verhindern. Ein wichtiger Zwischenschritt dafür ist nun getan.
Gegner eines umstrittenen Neubauprojekts mit zwei markanten Hochhäusern in München sind ihrem Ziel eines Bürgerentscheids eigenen Angaben zufolge einen Schritt näher gekommen. „Mit der guten Nachricht aus dem Kreisverwaltungsreferat, dass unsere überparteiliche Bürgerinitiative Hochhausstop die notwendige Zahl von 32.976 gültigen Unterschriften eingereicht hat, haben wir die erste Hürde übersprungen“, teilten die Vorsitzenden des überparteilichen Vereins „Hochhausstop – München den Menschen“, Wolfgang Czisch und der CSU-Landtagsabgeordnete Robert Brannekämper mit. Die Hochhausgegner hatten Ende März knapp 50.000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren eingereicht, notwendig waren die Unterschriften von 33.000 wahlberechtigten Münchnern.
München ist traditionell äußerst zurückhaltend beim Bau von Hochhäusern. Bislang galt die Maxime, dass Gebäude maximal 100 Meter und damit in etwa so hoch wie die Türme der Frauenkirche, dem Wahrzeichen Münchens, sein dürfen. Dieses Limit geht auf einen hauchdünn gewonnenen Bürgerentscheid aus dem Jahr 2004 zurück, der allerdings nur ein Jahr lang rechtliche Bindung hatte.
Die Initiatoren von Hochhausstop argumentieren, dass die geplanten, 155 Meter hohen Wolkenkratzer auf dem Areal um die denkmalgeschützte Paketposthalle „der Dammbruch zur gesichtslosen Hochhausstadt“ wären. „München ist auch ohne monströse Hochhaustürme Heimat und Wohlfühlort von 1,5 Mio. Münchnerinnen und Münchnern und bis zu 9 Millionen Touristen im Jahr“, hieß es in der Begründung des Bürgerbegehrens.
Als Nächstes soll der Stadtrat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Der eigentliche Bürgerentscheid müsste dann binnen drei Monaten abgehalten werden. Sollte der Stadtrat das Bürgerbegehren als unzulässig einstufen, ist den Initiatoren nicht bang: In diesem Fall wollen sie vor das Verwaltungsgericht ziehen und sehen sich dafür gut gerüstet.