Sie gingen zur Polizei, ihre Schuld war gering: Nach dem Tod eines jungen Mannes nach einer Abifeier ist das Verfahren gegen zwei Angeklagte eingestellt worden. Ein dritter wartet auf sein Urteil.
Im Prozess um den Tod eines jungen Mannes nach einer Abifeier in Bad Oeynhausen hat das Landgericht Bielefeld das Verfahren gegen zwei der drei Angeklagten wegen Geringfügigkeit der Schuld eingestellt. Nach Auskunft eines Gerichtssprechers wurde ein Angeklagter aus Magdeburg ermahnt, ein junger Mann aus Bad Oeynhausen muss als Auflage 500 Euro an eines der Opfer zahlen.
Der heute 19-jährige Hauptangeklagte soll im Juni 2024 im Kurpark von Bad Oeynhausen einen 20-Jährigen so schwer durch Schläge und Tritte verletzt haben, dass er zwei Tage später im Krankenhaus mit schweren Hirnschäden starb. Auslöser war ein grundloser verbaler Streit zwischen zwei Gruppen junger Menschen gewesen, gekannt hatten sich die Angeklagten und die Opfer zuvor nicht.
Während der Haupttäter wegen Totschlags angeklagt wurde, stand bei den anderen beiden der Vorwurf Körperverletzung und Hehlerei im Raum. Allerdings ging es dabei nur um 2 Euro und wenige Gramm Drogen.
„Die Kammer hat berücksichtigt, dass die beiden von sich aus nach der Nacht zur Polizei gegangen sind“, sagte der Gerichtssprecher. Außerdem seien die beiden durch die Berichterstattung bereits gebrandmarkt worden und hätten genug unter dem Prozess gelitten.
Da der Angeklagte mit Wohnsitz in Bad Oeynhausen aus Syrien stammt, war nach der Tat eine bundesweite Debatte über Zuwanderung und Abschiebung von ausländischen Straftätern entbrannt. Sowohl Bundestag und Landtag in Nordrhein-Westfalen hatten sich mit der Tat beschäftigt. Das Landgericht hat bis Ende Mai Verhandlungstermine angesetzt.