Missbrauch in der Kirche: Missbrauchs-Kläger will vom Bistum mindestens 300.000 Euro

Als Elfjähriger wurde er nach seiner Schilderung von einem Geistlichen missbraucht. Jetzt verlangt ein 56-Jähriger vor Gericht mindestens 300.000 Euro. Für die Höhe der Summe gibt es ein Vorbild.

Vor dem Essener Landgericht beginnt am Freitag (9.30 Uhr) ein Schadenersatzprozess wegen sexuellen Missbrauchs durch einen Geistlichen. Kläger ist der heute 56-jährige Wilfried Fesselmann. Er war im Sommer 1979 nach seiner Schilderung als damals Elfjähriger von einem Geistlichen missbraucht worden und hat deshalb vom Bistum Essen bereits 35.000 Euro bekommen. Der Geistliche wurde zum Prozess vorgeladen, kann aber wegen Verjährung nicht mehr belangt werden.

Kläger sieht Vermögensschaden von 780.000 Euro

Die ausgezahlte Summe werde seinem Leiden bei weitem nicht gerecht, argumentiert der Kläger. Er sei infolge der Tat alkoholsüchtig geworden, leide an Angststörungen und habe 24 Jahre nicht arbeiten können. Er verlangt eine Entschädigung nicht unter 300.000 Euro. Seinen Vermögensschaden beziffert er auf 780.000 Euro. 

Das Bistum soll nach Ansicht des Klägers zahlen, weil es nach der sogenannten Amtshaftung für Taten seiner Amtsträger mitverantwortlich ist. Das Bistum hatte von sich aus darauf verzichtet, Verjährung geltend zu machen. Sonst hätte es keinen Prozess gegeben. 

2023 erhielt ein Opfer in Köln 300.000 Euro

Im Sommer 2023 hatte das Landgericht Köln einem früheren Ministranten in einem anderen Fall 300.000 Euro wegen Missbrauchs durch einen Pfarrer zugesprochen. 

Der Essener Geistliche war nach Missbrauchsvorwürfen Anfang der 1980er Jahre nach Bayern versetzt worden, um sich einer Therapie zu unterziehen. Dort war der Missbrauch aber laut Bistum Essen mit zahlreichen Fällen weitergegangen. Es kam auch zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Erst 2010 wurde er aus dem kirchlichen Dienst entfernt und später in den Laienstand zurückversetzt.

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