Verkehr: Blitzer-Attrappe nun verhüllt – Wieder Klagen über Raser

Ein Fake-Blitzer in einer kleinen baden-württembergischen Gemeinde sorgte bundesweit für Aufmerksamkeit. Jetzt hat sich die Polizei eingeschaltet – mit Folgen für den Verkehr.

Der einbetonierte Fake-Blitzer in der rund 2100-Seelen-Gemeinde Frittlingen (Kreis Tuttlingen) ist auf Anordnung der Polizei nun verhüllt. Diese Aufgabe übernahm nicht etwa der Verursacher, denn der ist noch unbekannt, sondern der Eigentümer des Grundstücks, auf dem die täuschend echt aussehende Attrappe seit einigen Wochen steht. Die Polizei habe ihm gesagt, dass er die Säule verhüllen muss. „Da die rechtliche Lage erst noch geklärt werden muss“, erläutert Stuckateur Thilo Wenzler. Bürgermeister Dominic Butz und das zuständige Ordnungsamt in Spaichingen wollten sich nicht äußern. Zuerst hatte die „Stuttgarter Zeitung“ berichtet.

Es wird wieder gerast

Als der Blitzer noch unverhüllt war, habe sich der Verkehr sehr beruhigt, sagt Wenzler. „Die Nachbarn haben sich gut und positiv über den Blitzer geäußert.“ Der Verkehr habe sich nun wieder mächtig gesteigert. „Es spielen sich teilweise schon dramatische Szenen ab. Die Fahrer fahren viel zu schnell.“

Wenige Meter entfernt stehe eine Geschwindigkeitsmessanlage. „Wäre mal interessant zu wissen, ob der Blitzer irgendwelche Auswirkungen auf den Verkehr hatte. Ich würde es mit Ja beantworten“, sagt Wenzler.

Laut Wenzler lädt die gerade verlaufende Straße zum Rasen geradezu ein. Die Attrappe hat sich Wenzler genau angeschaut: Im Inneren der Säule befindet sich kein Blitzgerät – sondern ein leeres Gurkenglas. 

Rechtliche Fragen

Es ist laut Polizei nicht per se strafbar, einen Fake-Blitzer aufzustellen. Solange es sich lediglich um eine harmlose Nachbildung handle, die den Verkehr nicht gefährde und keine behördliche Funktion vortäusche, handle es sich nicht um einen Verstoß. Das Polizeirevier Spaichingen prüft derzeit die Sachlage im Hinblick auf mögliche rechtliche Konsequenzen. 

„Es ist keine unbedingt gute Idee, einen Fake-Blitzer aufzustellen. Je verwechslungsfähiger er ist, je ähnlicher er ist, desto eher ist es so, dass man mit dem Gericht Schwierigkeiten bekommt“, sagte der Heidenheimer Fachanwalt für Verkehrsrecht, Ralf Sakowski. Zu klären sei, inwieweit der Blitzer den Straßenverkehr beeinträchtige. Wenn der Fake-Blitzer den Straßenverkehr beeinträchtige, helfe es nicht, dass er auf einem Privatgrundstück stehe.

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