Ein Paar aus MV soll sich sexuell an der gemeinsamen Tochter im Babyalter vergangen haben. Mitbeteiligt war ein Mann, der nun verurteilt wurde. Das Urteil gegen die Eltern folgt nächste Woche.
Das Landgericht Neubrandenburg hat einen 64 Jahre alten Mann wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs eines Kleinkindes zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der aus Berlin stammende Angeklagte sich an mehreren Missbrauchshandlungen aktiv beteiligt hatte. Zudem wurde er wegen Herstellung und Besitz kinderpornographischer Inhalte verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf sechs, die Verteidigung auf dreieinhalb Jahre Haft plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Prozess war nicht-öffentlich. Für die etwa 15-minütige Urteilsverkündung war die Öffentlichkeit zugelassen. Das Verfahren stand in direktem Zusammenhang mit einem parallel laufenden Prozess, der sich gegen die Eltern des kleinen Mädchens richtet, das zu Beginn der Tathandlungen laut Anklage noch keine zwei Monate alt war.
Auch der Vater und die Mutter sind wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung sowie Herstellung und Besitz kinderpornographischer Inhalte angeklagt. In dem ebenfalls grundsätzlich nicht-öffentlich geführten Prozess wird am kommenden Montag das Urteil in öffentlicher Sitzung am Landgericht Neubrandenburg erwartet.
Vorwurf: Mädchen missbraucht und Aufnahmen gemacht
Der Vater soll sich mehrfach an dem Mädchen sexuell vergangen und dies fotografiert und gefilmt haben. Die Aufnahmen seien teilweise Dritten zugängig gemacht worden. Die Tatzeit reicht vom 11. November 2022 bis zum 8. August 2024. Die angeklagte Mutter war laut Staatsanwaltschaft in einem Fall selbst am Missbrauch beteiligt, die anderen Taten soll sie geduldet haben.