Bundesgerichtshof: Urteil nach Vergewaltigung – BGH lehnt Revision ab

Im April 2024 ist ein Mann wegen besonders schwerer Vergewaltigung verurteilt worden. Das Urteil lautet auf vier Jahre und zehn Monate Haft. Der Staatsanwaltschaft reichte das nicht.

Der Bundesgerichtshof hat im Fall einer besonders schweren Vergewaltigung das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau gegen einen damals 39 Jahre alten Mann bestätigt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe gefordert. 

Der Mann war im April vergangenen Jahres zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Gericht warf ihm besonders schwere Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung vor. 

Der Mann hatte in Dessau-Roßlau eine Frau in ihrer Wohnung unter massiver Gewaltanwendung vergewaltigt und eine zweite Frau versucht zu vergewaltigen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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