Durfte die einstige Ministerpräsidentin das sagen? Die AfD klagt wegen eines Aufrufs zu einer Demonstration und Äußerungen von Dreyer auf Kanälen des Landes. Jetzt steht eine Entscheidung an.
Sollte die Demokratie geschützt oder die AfD bekämpft werden? Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz beschäftigt sich zurzeit mit mehreren Äußerungen der ehemaligen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) im Zusammenhang mit einer Demonstration gegen rechts Anfang 2024. An diesem Mittwoch (14.30 Uhr) soll eine Entscheidung verkündet werden.
Die Landes- und Bundespartei der AfD werfen Dreyer und der Landesregierung eine Verletzung des Neutralitätsgebots vor. Dieses Gebot meint, dass Staatsorgane nicht zugunsten oder zulasten einer politischen Partei – sofern sie nicht verboten wurde – auf den Parteienwettbewerb einwirken.
Vor knapp zwei Wochen hatte es eine Verhandlung am Verfassungsgerichtshof gegeben. Beide Seiten hatten sich im Anschluss zuversichtlich gezeigt.