Jens Lehmann bekommt es wieder mit der Justiz zu tun. Es geht um seine Trunkenheitsfahrt im Herbst. Ein Bericht schildert, wie er sich bei der Verkehrskontrolle in München anstellte.
Jens Lehmann muss sich am Donnerstag, 3. April, mal wieder vor Gericht verantworten. Nachdem er es in der jüngeren Vergangenheit schon wegen Vandalismus mit einer Kettensäge und wegen der Nutzung eines Handys am Steuer mit der Justiz zu tun bekommen hatte, geht es nun um seine berüchtigte Alkoholfahrt nach der Münchner Wiesn im vergangenen Jahr. Dazu hat die „Bild“ nun angeblich Informationen aus erster Hand bekommen.
Demnach wurde Lehmann am 23. September gegen 1.30 Uhr von Polizisten am Steuer seines Wagens angehalten, nachdem er auf dem Heimweg vom Oktoberfest eine durchgezogene Linie überfahren hatte. Die Polizisten gingen zum Fenster auf der Fahrerseite, um sich mit ihm zu unterhalten. Durch das offene Fenster hätten sie bereits einen Alkoholgeruch wahrgenommen, schreibt die „Bild“.
Als die Beamten den Führerschein des ehemaligen Fußballerprofis sehen wollten, fand Lehmann angeblich nicht und präsentierte stattdessen seinen Personalausweis. Erst nach mehreren Versuchen habe er schließlich den Führerschein gefunden.
Alkoholfahrt von Jens Lehmann: So lief die Kontrolle ab
Auch, als die Polizisten den Verbandskasten und das Warndreieck sehen wollten, sei das Lehmann schwergefallen. Er habe sich an der Kofferraumklappe festhalten müssen. Zu einem Atem-Alkoholtest sei er nicht in der Lage gewesen.
Also nahmen ihn die Beamten mit zur Blutabnahme. Der festgestellte Wert lag bei 0,7 Promille. Zur Strafe musste Lehmann seinen Führerschein abgeben und bekam eine Geldstrafe aufgebrummt. Gegen diese legte er Einspruch ein, der am Donnerstag vor Gericht verhandelt wird. Falls Lehmann bzw. sein Anwalt denn erscheinen.
Das war zuletzt nicht der Fall – was Lehmann einen hämischen Kommentar einer Richterin einbrachte.
Sollten sie nicht zur Verhandlung kommen, würde der Einspruch vom Gericht abgelehnt werden.