Keine Identität: Menschen ohne klare Staatsangehörigkeit: Zahl recht konstant

Menschen flüchten nach Deutschland. Bei manchen bleibt unklar, wer sie sind oder woher sie kommen. Was tun? Ausweisen kann man diese Menschen nicht.

Im vergangenen Jahr haben in Hessen 4.185 Menschen mit einer ungeklärten Staatsangehörigkeit gelebt. Lag ihre Zahl zehn Jahre zuvor noch bei 1.554, so stieg sie während der Flüchtlingskrise 2015/2016 stark an. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der AfD hervor. 

2016 gab es landesweit 5.368 Menschen mit einer unklaren Staatsbürgerschaft. Seither ist deren Zahl mit gut 4.000 weitestgehend konstant geblieben. Die Zahl der sogenannten staatenlosen Menschen lag vergangenes Jahr bei 2.546.

Unklare Identität oder Staatenlosigkeit

Die Feststellung der Staatenlosigkeit ist in Deutschland an die abschließende Klärung der Identität einer Person geknüpft, sie erfolgt in der Regel im Zusammenhang mit einer aufenthalts- oder passrechtlichen Maßnahme durch die zuständigen Ausländerbehörden, heißt es vom Statistischen Bundesamt.

Bei der ungeklärten Staatsangehörigkeit handele es sich im Gegensatz zur anerkannten Staatenlosigkeit nicht um einen rechtlich definierten Begriff mit klaren Rechtsfolgen. Es ist ein Arbeitsbegriff, der benutzt wird, wenn der Klärungsprozess noch nicht abgeschlossen ist.

Fast 1.000 Menschen mit unklarer Herkunft ohne Aufenthaltsrecht

Die größte Gruppe der Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit, insgesamt 1.273, hatten in Deutschland ein Aufenthaltsrecht wegen völkerrechtlicher, humanitärer oder politischer Gründe. 986 Menschen seien ohne Aufenthaltsrecht gewesen, heißt es in der Antwort des Innenministeriums.

Die Zahl der Fälle, bei denen es bei Menschen ohne geklärte Staatsangehörigkeit einen Verdacht auf Straftaten gab, ging den Angaben zufolge in den vergangenen zehn Jahren zurück. Lag die 2014 noch bei 3.903, so habe sie im vergangenen Jahr bei 2.465 gelegen.

Ausweisung erfordert Identität

„Die Landesregierung wirkt darauf hin, dass die gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, damit ausreisepflichtige Personen, die die Feststellung ihrer Identität durch mangelnde Kooperationsbereitschaft verhindern, sanktioniert werden können“, heißt es in der Antwort von Minister Roman Poseck (CDU). Um einen Menschen ausweisen zu können, müsse aber seine Identität geklärt sein.

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