Per Abschiebehaft kann ein Abtauchen von abgelehnten Asylbewerbern verhindert werden. Die dazugehörigen Verfahren sind aber schwierig, weshalb es nun im Freistaat eine neue Zuständigkeit gibt.
In Bayern werden Verfahren über die Verhängung einer Abschiebehaft künftig nur noch an 9 der 73 Amtsgerichte verhandelt. Das hat der Ministerrat beschlossen. Durch diese Bündelung solle „eine effizientere Fallbearbeitung und eine bessere Bewältigung der Herausforderungen in der Migrationspolitik“ erreicht werden, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Sitzung in München.
Bündelung greift je nach Gerichtsbezirk ab Juni oder ab September
Künftig sind demnach nur noch die Amtsgerichte Hof, Passau, Kempten, Ingolstadt, Erding, Rosenheim, Laufen, Weiden und Cham zuständig. Umgesetzt werden soll die Bündelung im Bereich der Oberlandesgerichts-Bezirke Bamberg und Nürnberg zum 1. Juni und im Oberlandesgerichts-Bezirk München zum 1. September.
Bislang waren dafür alle 73 Amtsgericht im Land zuständig
Bisher waren im Freistaat alle 73 Amtsgerichte für die sogenannten Freiheitsentziehungsverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz zuständig. Wann immer es um die Verhängung von Abschiebehaft oder Zurückweisungs- und Zurückschiebungshaft geht, ist eine richterliche Entscheidung notwendig. „Das Problem ist, es handelt sich da schon um eine komplexe Materie, insbesondere wegen der aufenthaltsrechtlichen Aspekte“, betonte Herrmann. Zudem fehle es bei derartigen Verfahren vielfach an Planbarkeit und sie seien immer eilbedürftig.
Fehlende Routine erhöht Aufwand für die Richter
In den meisten Amtsgerichten habe es, so Herrmann weiter, nur wenige derartige Verfahren gegeben, so dass dort wegen fehlender Routine keine Spezialisierung bei dem Thema möglich gewesen sei. Für die dortigen Richter bedeute dies auch immer einen sehr hohen Sonderaufwand: „Es gibt an 42 von den bisher 73 Gerichten nur zehn oder weniger Verfahren pro Jahr.“