Daniela Klette soll mit zwei anderen Ex-RAF-Mitgliedern bei Raubüberfällen 2,7 Millionen Euro erbeutet haben. Die Sicherheitsmaßnahmen im Prozess kritisiert sie als wirr. Geht sie dagegen vor?
Im Prozess um Raubüberfälle gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette sind weder Angeklagte noch Verteidigung gegen die Sicherheitsvorkehrungen vorgegangen – trotz ihrer Kritik daran. Die Maßnahmen würden vom Gericht verfahrensspezifisch angeordnet und fortlaufend überprüft, dagegen könne jederzeit rechtlich vorgegangen werden, sagte ein Sprecher des Landgerichts Verden vor Beginn des zweiten Verhandlungstages in Celle. „Das ist bislang noch nicht geschehen.“
In einem Statement zur Prozesseröffnung hatte Klette eine „wirre und hysterische Sicherheitsvorkehrung“ für den Prozess kritisiert. Aus Sicherheitsgründen wird zunächst nicht in Verden, sondern im Staatsschutzsaal des Oberlandesgerichts (OLG) Celle verhandelt. Die Verteidigung argumentierte, gegen die 66-Jährige sei kein fairer, rechtsstaatlicher Prozess möglich: Allein das Ausmaß der Sicherheitsmaßnahmen weise Anzeichen eines Terrorismusverfahrens und damit einer Vorverurteilung Klettes auf, kritisieren ihre Rechtsanwälte.
Der Prozess hatte unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen begonnen, zahlreiche Einsatzkräfte sicherten das Oberlandesgericht Celle ab. Vor den Eingängen standen Justizbeamte und Polizisten mit Maschinenpistolen.
Klette vor mehr als einem Jahr festgenommen
Die Staatsanwaltschaft wirft Klette vor, mit den ehemaligen RAF-Terroristen Burkhard Garweg (56) und Ernst-Volker Staub (70) Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen zu haben. Dabei sollen sie mehr als 2,7 Millionen Euro für ihr Leben im Untergrund erbeutet haben.
Polizisten nahmen die Angeklagte vor mehr als einem Jahr in Berlin fest, ihre mutmaßlichen Komplizen sind weiter auf der Flucht. Im Prozess geht es um versuchten Mord, unerlaubten Waffenbesitz sowie versuchten und vollendeten schweren Raub.
Verhandlungen ab Ende Mai oder Juni in Verden
Klette wird der dritten Generation der linksterroristischen Roten Armee Fraktion (RAF) zugerechnet. Wegen drei RAF-Taten besteht auch ein Haftbefehl der Bundesanwaltschaft gegen die gebürtige Karlsruherin, unter anderem wegen versuchten Mordes. Diese Vorwürfe sind aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens vor dem Landgericht.
Das Verfahren habe in Celle vor allem aus Platzgründen begonnen, sagte der Gerichtssprecher. Es habe in Verden keinen ausreichend großen Saal gegeben, dieser sei aber erfolgreich „organisiert“ worden und befinde sich im Umbau. Er gehe davon aus, dass ab Ende Mai, spätestens im Laufe des Juni in Verden verhandelt werde.