Digitalisierung für Angler: Urlauber sollen Fischereischein digital beantragen

Bislang kleben Angler Marken in ihre Fischereischeine. Das soll künftig in Schleswig-Holstein entfallen. Das Land baut eine zentrale Datenbank auf. Das soll eines bekämpfen.

Wer im Urlaub an Nord- oder Ostsee angeln will, soll in Schleswig-Holstein künftig den Urlauberfischereischein online beantragen können. Gleiches gilt für dauerhafte Fischereischeine und die Entrichtung der Fischereiabgaben. „Unser Ziel ist es, dass künftig alle notwendigen Unterlagen als digitale Dokumente einfach auf dem Smartphone mitgeführt werden können und somit die Fälschungsmöglichkeiten reduziert werden“, sagte Fischereiminister Werner Schwarz (CDU).

Das Kabinett hat einer entsprechenden Reform des Fischereigesetzes zugestimmt. Damit soll sich im Mai erstmals der Landtag befassen. Zum Angeln ist in Schleswig-Holstein ein Fischereischein nötig, Ausnahmen sind gewerbliche Angelteiche und Angelkutter. Hinzu kommt eine Fischereiabgabe in Höhe von zehn Euro pro Jahr. Bislang gibt es Fischereischeine nur auf Papier. Die Fischereiabgabenachweise erfolgen durch jährliche Klebemarken. Laut Ministerium sind Fälschungen deutschlandweit zum Problem geworden.

80.000 Scheine

In Schleswig-Holstein gibt es nach Ministeriumsangaben rund 80.000 Fischereischeine, deutschlandweit sind es mehr als 1,3 Millionen. Jährlich werden im Norden außerdem zwischen 4.000 und 7.000 Urlauberfischereischeine ausgegeben.

Wer innerhalb von Deutschland umzieht, muss diese Dokumente im Regelfall neu beantragen. Andere Länder wollen sich den Angaben zufolge an dem in Schleswig-Holstein entwickelten EDV-Verfahren beteiligen. Nordrhein-Westfalen habe als erstes Bundesland bereits eine entsprechende Nachnutzungsvereinbarung unterzeichnet.

„Zugleich wird die Verwaltung durch die neuen automatisierten Prozesse auf längere Sicht entlastet“, sagte Schwarz. Den Fischereischein soll es künftig auch im Scheckkartenformat geben. „Die Neuausstellung nach einem Umzug zwischen Bundesländern, die sich an dem Verfahren beteiligen, kann künftig entfallen. Damit wird im Interesse der Anglerinnen und Angler unnötige Bürokratie abgebaut.“

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