Die Sorge um den Verlust ihrer besten Freundin soll eine Frau in Heiligkreuzsteinach dazu getrieben haben, deren Ehemann zu ermorden. Nun ist die Ehefrau des Toten verurteilt worden.
Die Bluttat in Heiligkreuzsteinach (Rhein-Neckar-Kreis) im Juli des vergangenen Jahres sorgte für Entsetzen: Der 42-jährige Vater von zwei Töchtern wurde blutüberströmt in seinem Schlafzimmer aufgefunden. Zunächst wurde die Ehefrau wegen des Verdachts des Mordes festgenommen.
Nun wurde die 39-Jährige vor dem Landgericht Heidelberg wegen Beihilfe zum Mord an ihrem Mann zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Täterin ist nach Überzeugung des Gerichts eine 48-Jährige, die allerdings wenige Wochen nach der Tat tot aufgefunden wurde.
Täterin und Ehefrau waren beste Freundinnen
Laut Gericht lebte die Täterin, eine 48-Jährige, in direkter Nachbarschaft zu der Familie des Mordopfers. Sie war demnach die beste Freundin der Ehefrau. Weil sich die 39-Jährige von ihrem Ehemann trennen und aus dem Dorf wegziehen wollte, hatte die Täterin Sorge, ihre Freundin zu verlieren. Sie befürchtete, dass der Ehemann ihrer Freundin verbieten werde, sich im Haus der Familie aufzuhalten und ihr das Auto wegnehmen würde.
Die Ehe sei schon lange schwierig gewesen, sagte der Richter. Die Beziehung sei durch regelmäßige Streitereien und teilweise auch Handgreiflichkeiten geprägt gewesen. Die Ehefrau hatte sich demnach bereits eine Wohnung im rund 40 Kilometer entfernten Wiesloch genommen, ihrem Mann aber erzählt, die Trennung sei nur auf Zeit.
Die Staatsanwaltschaft war ursprünglich davon ausgegangen, dass die Täterin dem Mordopfer die Vergiftung ihres Schäferhundes unterstellt hatte. Dies sei das Motiv für die Tat gewesen. Laut Gericht sei die Täterin kurz vor der Tat allerdings nicht mehr davon ausgegangen, dass der Mann schuld am Tod ihres Hundes war.
Stattdessen sei ihr durch den Verlust des Hundes plötzlich klar geworden, dass ihr auch der Verlust ihrer besten Freundin drohen könne mit deren Wegzug aus dem Dorf. Daraufhin habe sie den Entschluss gefasst, den Mann zu töten.
Motiv soll Sorge vor dem Verlust der Freundschaft gewesen sein
Die 48-jährige Täterin soll nach Überzeugung des Gerichts ihre Freundin in ihren Plan eingeweiht und für die Durchführung der Tat gewonnen haben. Die Ehefrau soll demnach nicht eingegriffen haben, als die Täterin den Ehemann im Ehebett erstochen haben soll. Mit einem Jagdmesser soll diese mindestens 79 Mal auf den zunächst schlafenden Mann eingestochen haben. Dieser habe noch gerufen: „Hilfe, ich verblute.“
Die Ehefrau soll auch mit dem Anruf bei der Polizei Stunden gewartet und dann einen Einbruch gemeldet haben. Während der Wartezeit sei sie eineinhalb Stunden durch rund 1.400 Videos auf Tiktok gescrollt, sagte der Richter.
Ehefrau berichtete von Depressionen und psychischen Problemen
Die angeklagte Ehefrau hatte während des Verfahrens ausführlich über Aufenthalte in Psychiatrien, Depressionen und von einem überfordernden Familienleben mit ihrem Mann und zwei Töchtern berichtet. Sie nehme wegen ihres psychischen Zustandes mehrfach am Tag Medikamente ein, die sie benommen und müde machten.
Zur Tatnacht erklärte ihre Anwältin: Die mutmaßliche Täterin habe zwar im Gespräch mit ihrer Freundin angekündigt, deren Mann umbringen zu wollen. Die 39-Jährige habe die Drohung aber nicht ernst genommen. Als die 48-Jährige in die Wohnung gekommen sei, habe die Ehefrau in schlaftrunkenem Zustand die Situation nicht gleich einschätzen können.
Der Richter schätzte die Aussage nicht als glaubwürdig ein. So sei die Ehefrau etwa nach der Tat auffällig ruhig gewesen. Sie habe sich nicht so verhalten, als sei sie von der Tat überrascht gewesen, sagte er.
Wenige Wochen nach der Tat wollten Einsatzkräfte nach längeren Ermittlungen die Wohnung der Täterin durchsuchen. Dabei soll die Frau laut Polizei das Feuer auf die Polizisten eröffnet und eine Polizistin leicht verletzt haben. Die Einsatzkräfte zogen sich zunächst zurück und alarmierten eine Spezialeinheit. Als diese später ins Gebäude eindrang, wurde die 48-Jährige tot gefunden. Die Frau soll zusammen mit ihrer Mutter in dem Haus gewohnt haben.
Mutter der Täterin freigesprochen
Die Staatsanwaltschaft war davon überzeugt gewesen, dass die 48-Jährige auch ihre mittlerweile 73 Jahre alte Mutter für die Durchführung der Tat gewonnen hatte. Sie habe während der Tat vor dem Anwesen Wache gestanden. Das Gericht schloss sich der Sichtweise allerdings nicht an und sprach die Frau frei. Sie selbst hatte über ihre Anwälte im Prozess sagen lassen, dass sie zu keiner Zeit vom Vorhaben ihrer Tochter gewusst habe.
Die Ehefrau war auch wegen Mordes durch Unterlassens angeklagt gewesen. Laut Richter kann allerdings nur eine Verurteilung entweder wegen Beihilfe zum Mord oder Mord durch Unterlassen erfolgen. Die Beihilfe habe in diesem Fall schwerer gewogen, sagte der Richter. Ohne die Zustimmung der Ehefrau zur Tat und ihre Unterstützung hätte die Täterin den Mord nicht begangen.