Hamburg: Freier stirbt nach Sadomaso-Session – Domina verurteilt

Eine Domina in Hamburg kettete einen Freier an die Decke ihres Zimmers. Doch dann wurde der 53-Jährige plötzlich ohnmächtig – mit fatalen Folgen. Der Fall landete vor Gericht.

Nach dem Tod eines Freiers bei einer Sadomaso-Session hat das Landgericht Hamburg eine Domina verurteilt – zu einer Geldstrafe. Die Strafkammer sprach die 38-Jährige wegen fahrlässiger Tötung des Mannes aus Dresden schuldig. Das Gericht setzte zudem eine Geldstrafe 5.250 Euro fest – 1.750 davon gelten wegen der langen Verfahrensdauer als bereits vollstreckt. 

Nach Feststellung des Gerichts hatte die Angeklagte am 18. Oktober 2022 den Geschäftsmann empfangen. Sie legte dem 53-Jährigen in einem Etablissement im Hamburger Stadtteil Schnelsen mindestens zwei Ketten um den Hals. Mit einer weiteren Kette befestigte sie ihn an der Decke. Die Arme des nackten Kunden bandagierte sie so, dass er sie nicht bewegen konnte.

Nach einstündiger Stimulation wurde der übergewichtige und 1,93 Meter große Mann plötzlich ohnmächtig. Die Ketten zogen sich um seinen Hals zu. Die eher zierliche Angeklagte konnte den schweren Mann nicht heben, wie sie dem Gericht nach Angaben der Richterin glaubwürdig schilderte. Sie versuchte erfolglos, ihn auf einem Sofa abzustützen, und schrie um Hilfe.

Hamburg: Mann starb Tage nach SM-Session im Krankenhaus

Zwei Rettungssanitäter konnten den Mann lösen und reanimieren. Doch weil die Sauerstoffversorgung des Gehirns mindestens zehn Minuten unterbrochen war, starb der Mann wenige Tage später im Krankenhaus. Bei der Obduktion stellten die Ärzte fest, dass der 53-Jährige ein vorbelastetes Herz und eine möglicherweise chronische Atemwegserkrankung hatte. 

Die Angeklagte habe ihre Sorgfaltspflicht verletzt, sagte die Vorsitzende Richterin. Die gesamte Konstruktion mit den Metallketten sei einfach zu gefährlich gewesen. „Als Domina ist das Ihr Job, eine solche Konstruktion zu ersinnen, und auch, dass sie sicher ist“, betonte die Richterin. Die ursprüngliche Anklage hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge gelautet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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