Vor einem Jahr tritt das Cannabisgesetz in Kraft. Die neuen Regeln verursachen bei der Jugendhilfe mehr Kosten, beklagt der Städtetag. Der Verband zieht vor Hessens höchstes Gericht.
Im Streit zwischen dem Land Hessen und den Kommunen um zusätzliche Jugendhilfekosten im Zuge des Cannabisgesetzes hat der Städtetag eine Grundrechtsklage beim Hessischen Staatsgerichtshof eingereicht. Ein Gerichtssprecher in Wiesbaden bestätigte den Eingang des Schriftstückes.
Dem Städtetag geht es darum, Mehrarbeit der Jugendhilfe vom Land bezahlt zu bekommen. Formal wurde die Klage im Namen von Bad Homburg und Wiesbaden eingereicht.
Städtetag-Referatsleiter Michael Hofmeister sagte, die gesetzlichen Vorgaben des vor einem Jahr eingeführten Cannabisgesetzes führten zu erheblichen zusätzlichen Kosten für die Jugendhilfeträger. Werde ein Minderjähriger mit Cannabis angetroffen, dann seien die Jugendhilfe-Mitarbeiter verpflichtet, ein großes Verfahren der mutmaßlichen Kindeswohlgefährdung anzustoßen.
Dies sei unter anderem mit zusätzlichen Personalkosten und Dokumentationspflichten verbunden. Früher habe es im Ermessen der Jugendhilfe gelegen, ein solch großes Verfahren einzuleiten oder nicht.