Einen Nachbarschaftsstreit über eine mehr als sechs Meter hohe Bambushecke will am Freitag (9.00 Uhr) der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klären. Umstritten ist insbesondere, ob es sich überhaupt noch um eine Hecke handelt und ob der Nachbar das hohe Gewächs dulden muss. (Az. V ZR 185/23)
Hintergrund des im Raum Frankfurt spielenden Streits ist die nachbarschaftsrechtliche Privilegierung von Hecken. Sie müssen weniger Abstand zum Nachbargrundstück haben als etwa Sträucher und Bäume. Der Grundstückseigentümer, der 2018 den inzwischen mindestens sechs bis sieben Meter hohen Bambus pflanzte, meint, es handele sich um eine Hecke, für die das hessische Nachbarrechtsgesetz keinerlei Höhenbegrenzung vorsehe.