In einem Würzburger Hostel ersticht ein Gast plötzlich einen anderen. Der Angreifer wird festgenommen. Die Staatsanwaltschaft sieht ihn schuldunfähig. Doch in Freiheit bleiben soll der Mann nicht.
Knapp ein halbes Jahr nach einem tödlichen Messerangriff auf einen Gast in einem Würzburger Hostel spricht die Staatsanwaltschaft von Mord, erachtet den Angreifer aber als schuldunfähig. Laut einem Sachverständigen leide der 54-jährige Mann an einer wahnhaften Störung mit Verfolgungswahn, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage. Daher fordere man ein Sicherungsverfahren. Der Angreifer soll auf unbestimmte Dauer in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Mehrere Medien berichteten zuvor.
Der Behördensprecher betonte allerdings, dass der Freiheitsentzug in einer psychiatrischen Klinik nicht seichter sei als in einer Justizvollzugsanstalt. „Das ist ein ganz scharfes Schwert“, so der Sprecher. Es gäbe etliche Menschen, die 15 oder 20 Jahre lang untergebracht seien.
Der 54-jährige Slowake hatte im Oktober 2024 plötzlich einen 42-jährigen Hostelgast in einem Gemeinschaftsraum mit einem dort liegenden Küchenmesser erstochen. Er wurde noch vor Ort widerstandslos festgenommen.