EU-Nachbar: Polen setzt Recht auf Asylanträge zeitweise aus

Trotz eines starken Grenzzauns kommen viele Geflüchtete aus Belarus nach Polen. Warschau schränkt das Recht auf Asyl ein. Der Schritt hat aber auch mit Deutschland zu tun.

Der polnische Präsident Andrzej Duda hat mit seiner Unterschrift ein Gesetz zur Beschränkung von Asylanträgen in Kraft gesetzt. „Ich habe unterzeichnet, weil ich denke, dass dies notwendig ist zur Stärkung der Sicherheit unserer Grenzen“, schrieb Duda im sozialen Netzwerk X. 

Er rief die Regierung auf, rasch eine Verordnung zur Anwendung des Gesetzes zu erlassen. Ministerpräsident Donald Tusk kündigte in Warschau eine entsprechende Entscheidung noch für Mittwochabend an. Das Gesetz sieht vor, dass in Notlagen an der Grenze für 60 Tage nur Ausländer einen Asylantrag stellen dürfen, die legal nach Polen eingereist sind.

Polen sieht Notlage an der Grenze zu Belarus

Eine solche Notlage sieht das EU-Mitglied vor allem an seiner Ostgrenze nach Belarus. Von dort versuchen Tausende Flüchtlinge mit kaum verdeckter Unterstützung der belarussischen Behörden die stark befestigte Grenze zu überqueren. Polen wirft Belarus und Russland vor, mit den Migranten gezielt die EU zu destabilisieren.

Präsident Duda von der nationalkonservativen Partei PiS fragte Tusk in einem Brief aber auch, welche Maßnahmen dieser zum Schutz der westlichen Grenze ergreife. Dies geht gegen die deutschen Pläne dauerhafter Grenzkontrollen mit der Zurückweisung von Migranten ohne gültige Papiere.

Die EU-Kommission hatte im Dezember erklärt, dass die an Russland und Belarus grenzenden Mitgliedstaaten das Asylrecht einschränken dürfen, wenn Moskau und Minsk Migranten als „Waffe“ einsetzen. Vor allem Polen hatte von Brüssel Handhabe wegen deutlich gestiegener Migrationszahlen gefordert. 

Das Vorhaben aus Warschau stieß bei Menschenrechtsorganisationen jedoch auf Empörung. Im vergangenen Monat forderte Human Rights Watch das polnische Parlament auf, den Gesetzentwurf abzulehnen, da er den internationalen und EU-Verpflichtungen Polens zuwiderlaufe. Amnesty International bezeichnete die Pläne, das Recht auf Asyl auszusetzen, als „rechtswidrig“.

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