Ob zur Rettung, bei der Jagd oder in Therapie: Hunde können Menschen in vielen Situationen behilflich sein. Das sogenannte Gebrauchshundewesen ist nun immaterielles Kulturerbe.
Der Einsatz vom besten Freund des Menschen als sogenannter Gebrauchshund ist zum immateriellen Kulturerbe ernannt worden. Die Kultusministerkonferenz hat den Antrag aus Sachsen-Anhalt ins bundesweite Verzeichnis aufgenommen, wie das Ministerium für Kultur in Sachsen-Anhalt mitteilte.
Beim Hundesport im Verein oder als ausgebildeter Rettungs- oder Therapiehund sind die Tiere in vielfältigen Einsätzen, wie es hieß. Das Brauchtum zeigt laut Sachsen-Anhalts Kulturminister Rainer Robra (CDU), „welch vielfältige kulturelle Traditionen und Ausdrucksformen in Sachsen-Anhalt und Deutschland beheimatet sind“. Sie verbinden ihm zufolge Generationen und stärken den sozialen Zusammenhalt.
Das bundesweite Verzeichnis umfasst 168 Einträge. Aus Sachsen-Anhalt stammen etwa die Spergauer Lichtmeß, die Schachtradition in Ströbeck oder die Salzwirker-Brüderschaft im Thale zu Halle. Vorschläge für eine Aufnahme macht die Kulturministerkonferenz. Ein unabhängiges Fachkomitee, angesiedelt bei der deutschen Unesco-Kommission, prüft und bewertet diese.