Aussetzung: Sohn im Schwarzwald verlassen – Vater verurteilt

Es ist dunkel, kalt und regnerisch – dennoch geht ein Vater weiter, ohne auf seinen Sohn zu achten. Nun urteilt ein Gericht über den ungewöhnlichen Fall.

Weil er seinen zwölfjährigen Sohn bei einem Fußmarsch im Schwarzwald hilflos zurückließ, ist ein Vater zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt worden. Der 37 Jahre alte Angeklagte habe sich der Aussetzung schuldig gemacht, urteilte das Freiburger Amtsgericht. 

Der Vater – ein Ukrainer – und der Junge waren im Oktober vorvergangenen Jahres bei einem Treffen mit Landsleuten in Oberried (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) gewesen. Dabei wurde laut Anklage Alkohol und Cannabis konsumiert, auch von dem Jungen. Beim Fußmarsch zurück in Richtung Kirchzarten stritten die beiden, weil der Junge seinen Rucksack vergessen hatte. Laut Anklagebehörde ging der Vater letztendlich weiter, ohne auf das Kind zu achten, und stieg dann in einen Zug. 

Der leicht bekleidete Junge wurde durchnässt auf einer Parkbank gefunden – es war Zeugenschilderungen zufolge herbstlich kalt und dunkel. Der damals Zwölfjährige war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft in Gefahr und hätte erfrieren können. Glücklicherweise sei nichts passiert: Der Junge wurde für eine Nacht in eine Kinderklinik gebracht, schwere Schäden trug er jedoch nicht davon. Er sagte in der Gerichtsverhandlung nicht aus. 

Angeklagter berichtet über Probleme

Der Angeklagte berichtete vom Tod seiner Frau 2019 und seiner Flucht aus der Kriegs-erschütterten Ukraine. Im November 2022 sei er mit seinen drei Kindern nach Deutschland gekommen. Der gelernte Wirtschaftswissenschaftler berichtete von Alkohol- und Drogenproblemen. Die Kinder kamen inzwischen in Obhut und wurden damit seinem Einfluss entzogen. 

Vor Gericht gestand er die Tat: „Es tut mir leid, dass es zu so einer Situation gekommen ist“, sagte er laut einer Dolmetscherin. „Meine Kinder sind das Wichtigste, was ich habe im Leben.“ 

Das Gericht sah einen tragischen Hintergrund, da der Angeklagte nach Ereignissen wie dem Tod der Frau und der Flucht haltlos geworden sei. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung kündigten an, auf Rechtsmittel verzichten zu wollen.

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