Die Landesregierung will bei öffentlichen Aufträgen Dumpinglöhne verhindern und ändert dafür ein Gesetz. Ob sich die Unternehmen an die Bestimmungen halten, soll auch kontrolliert werden.
Künftig sollen Aufträge des Landes, der Kommunen und anderer öffentlicher Auftraggeber nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifgebundene Löhne zahlen. Die niedersächsische Landesregierung brachte Änderungen beim Tariftreuegesetz auf den Weg. Der Entwurf der Gesetzesnovelle sei vom Kabinett zur Verbandsbeteiligung freigegeben worden, teilte die Staatskanzlei in Hannover mit.
Damit werde der im Koalitionsvertrag vereinbarte Grundsatz „Öffentliches Geld nur für gute Arbeit“ gesetzlich konsequent umgesetzt, hieß es. Mit der Novelle soll die Einhaltung tariflicher Mindestentgelte bei öffentlichen Ausgaben sichergestellt werden.
Rechtsverordnung legt Entgelte fest
Die zu zahlenden Entgelte sollen zuvor per Rechtsverordnung festgelegt werden. Die Grundlage dazu soll ein repräsentativer Branchentarifvertrag sein. Unternehmen sollen bei Aufträgen der öffentlichen Hand dazu verpflichtet werden, ihre Beschäftigten auf dieser Grundlage zu bezahlen.
Das Land wolle mit gutem Beispiel vorangehen und Verzerrungen durch Dumpinglöhne verhindern, sagte Arbeitsminister Andreas Philippi (SPD). Das Gesetz ermögliche schlanke Verfahren und solle bürokratiearm umgesetzt werden.
Landeskontrollstelle soll Einhaltung überwachen
Für die Kontrolle der Einhaltung solle eine Landeskontrollstelle eingerichtet werden, die hoheitliche Befugnisse haben und stichprobenartig sowie anlassbezogen überprüfen soll, ob sich die Unternehmen an die Bestimmungen halten.
Eine weitere Änderung betrifft den öffentlichen Nahverkehr. Künftig soll bei einem Betreiberwechsel das vorhandene Personal inklusive der bisherigen Arbeitsbedingungen automatisch vom neuen Anbieter übernommen werden. Damit sollen bestehende Arbeitsverhältnisse besser geschützt werden und Lohndumping bei Neuausschreibungen zu verhindern.