NRW-Landtag: NRW-Justizminister: „War und bin nicht befangen“

In der Affäre um die Besetzung der Spitze des Oberverwaltungsgerichts hat NRW-Justizminister Benjamin Limbach als Zeuge im Untersuchungsausschuss eine politische Absprache ausgeschlossen.

In der Justizaffäre um die Besetzung der Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen hat Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) den Vorwurf einer politischen Absprache zurückgewiesen. „Eine politische Beeinflussung hat es nicht gegeben“, sagte er als Zeuge im Untersuchungsausschuss des Landtags zu der Affäre.

„Zu keiner Zeit ist eine wie auch immer geartete politische Absprache an mich herangetragen worden. Der Vorwurf, die Auswahl sei nicht nach fachlicher Eignung erfolgt, ist und bleibt falsch“, sagte Limbach. Er habe auch kein persönliches Nähe-Verhältnis zu einem der Bewerber, auch wenn er zwei von ihnen duze. „Ich war und bin nicht befangen.“ Er sei der Auswahlentscheidung der zuständigen Abteilung seines Hauses gefolgt.

Ein Bundesrichter, der in dem Bewerbungsverfahren unterlegen war, hatte schwere Vorwürfe gegen Limbach erhoben. Dieser habe nicht die Wahrheit gesagt. Die eidesstattliche Versicherung des Justizministers zu dem Vorgang sei „objektiv falsch“. Sie widerspricht in mehreren Punkten den eidesstattlichen Versicherungen des Richters.

„Habe Federn gelassen“

„Die lange Vakanz der Stelle kann keinen zufriedenstellen. Das Besetzungsverfahren ist nicht gut gelaufen. Ich habe dabei Federn gelassen. Das ist so. Aber ich habe daraus gelernt. Ich will das Verfahren verbessern und habe Eckpunkte dazu vorgelegt“, sagte Limbach. Er werde ein Expertengremium beauftragen, eine Reform des Besetzungsverfahrens zu prüfen und Vorschläge vorzulegen.

Der Untersuchungsausschuss prüft, ob Vettern- und Parteibuchwirtschaft den Ausschlag bei der Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts gab, oder, wie es gesetzlich vorgesehen ist, die Kompetenz der Bewerber. 

Ein Bundesrichter, der sich beworben hatte und einer Abteilungsleiterin des NRW-Innenministeriums unterlag, hatte die Auswahlentscheidung als rechtswidrig bezeichnet und von Ämterpatronage und Günstlingswirtschaft gesprochen. Er war bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Inzwischen hat das Kabinett seine Auswahlentscheidung zurückgezogen. 

Mehrere Gerichte befasst

Zwei Verwaltungsgerichte hatten das Besetzungsverfahren gestoppt. Das Oberverwaltungsgericht hatte dann als zweite Instanz gegen die Personalentscheidung in eigener Sache keine Bedenken. Das Bundesverfassungsgericht hatte die OVG-Entscheidung aber teilweise aufgehoben und zurückverwiesen. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe sahen Anhaltspunkte für eine Vorfestlegung, denen nicht ausreichend nachgegangen worden sei.

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