Finanzen: FDP schlägt Härtefallregelung bei Grundsteuer vor

Seit 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer, einer wichtigen Einnahmequelle für Kommunen. Einige Eigentümer haben eine böse Überraschung erlebt. Nun hat die FDP-Fraktion einen Vorschlag gemacht.

Für Grundstückseigentümer mit besonders hohen Belastungen durch die Grundsteuerreform sollte es nach einer Initiative der hessischen FDP-Landtagsfraktion eine Härtefallregelung geben. Die Freien Demokraten machen sich dafür stark, dass Kommunen in solchen Fällen einen geringeren Grundsteuerbetrag verlangen können, als eigentlich errechnet wurde.

Betroffene müssten teilweise ein Vielfaches als bisher zahlen und würden mitunter vor große finanzielle Herausforderungen gestellt, erklärte die FDP-Haushaltsexpertin Marion Schardt-Sauer in Wiesbaden. Deshalb müsse es zumindest für diese Extremfälle Handlungsspielraum für die Kommunen geben.

Als Beispiel nannte Schardt-Sauer Vereine, die auf ihrer Anlage eine Gaststätte in Eigenregie betreiben. Diese Gaststätten sind bislang – im Gegensatz zu Umkleiden und Duschen – nicht von der Grundsteuer befreit. Wenn eine Stadt oder Gemeinde ihre örtlichen Vereine unterstützen wolle, brauche sie hier Spielraum, erläuterte die FDP-Abgeordnete.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte die Grundsteuer bundesweit reformiert werden müssen. Laut hessischem Grundsteuergesetz wirkt sich seit 2025 neben der Häuser- und Grundstücksgröße auch die Lage und Nutzung der Immobilien auf die Höhe aus. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.

Hessens Finanzminister Alexander Lorz (CDU) nannte den Vorschlag der FDP-Fraktion ein Beispiel für den Unterschied „zwischen gut und gut gemeint“. Der Gesetzentwurf ziehe einen „bürokratischen Rattenschwanz“ nach sich, eine Flut von Anträgen würde die Kommunen in ein Dilemma stürzen, warnte Lorz.

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