Datenschutz: Höchststand bei Meldungen zu Datenpannen

Die Künstliche Intelligenz stellt auch den Datenschutz vor Herausforderungen. Beides schließe sich nicht aus, sagt die sächsische Datenschutzbeauftragte.

Die Zahl der Beschwerden zum Datenschutz nimmt in Sachsen weiter zu. Für das vergangene Jahr registrierte die Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert rund 1.260 Beschwerden und Anregungen zu Kontrollen. Damit stieg das Aufkommen um acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. 

Höchststand bei Meldungen zu Datenpannen

Einen neuen Höchststand gab es bei Meldungen zu Datenpannen: Erstmals wurde die Marke von 1.000 übertroffen. In der Mehrzahl betraf das den Fehlversand und den Verlust postalischer Unterlagen. Auch bei den Anfragen zu Beratungen habe es einen Zuwachs von knapp 600 auf 740 gegeben. 

„Der Datenschutz schützt keine Daten, sondern Menschen“, stellte Hundert klar. „Die Menschenrechte sind die Grundwerte unserer Demokratie und wenn wir Datenschützerinnen und Datenschützer sie verteidigen, dann verteidigen wir auch unsere Demokratie.“ Die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen hätten ein gutes Gespür für ihre Grundrechte und ihre Privatsphäre. Das zeige auch der Jahresbericht zum Datenschutz.

KI gehört zu den wichtigsten Themen im Datenschutz

Künstliche Intelligenz gehöre zu den wichtigsten Themen im Datenschutz, sagte Hundert. Beides schließe sich nicht aus. Der Schutz personenbezogen Daten sei in Deutschland und Europa ein Grundrecht und dürfe nicht einfach übergangen und den KI-Unternehmen oder der Datenökonomie überlassen werden darf. Mit der KI-Verordnung habe Europa 2024 eine wirklich wichtige Grundlage für den grundrechtsorientierten Umgang mit KI geschaffen. Für Deutschland geht es nun, diese Verordnung mit Leben zu füllen.

Bußgelder in Höhe von mehr als 200.000 Euro verhängt

Im privaten Bereich erließ Hundert im Vorjahr 19 Bußgelder mit einer Gesamtsumme von 199.000 Euro. Zwei Bescheide über 120.000 und 22.000 Euro seien an Unternehmen gegangen, die gravierend gegen die Kooperationspflicht mit ihrer Behörde verstoßen hätten. Zwei Bußgelder von 30.000 und 20.000 Euro hätten die unrechtmäßige Überwachung durch Firmen betroffen. Im öffentlichen Bereich wurden 43 neue Verfahren eröffnet – hier liegt die Summe der Buß- und Verwarnungsgelder bei gut 14.500 Euro. 

Nach Angaben von Hundert bildet der Tätigkeitsbericht ihrer Behörde ein großes Themenspektrum ab. So sei ein Fall aufgenommen worden, bei dem ein Ordnungsamt rechtswidrig sogenannte Elterntaxis vor einer Schule fotografiert habe. Auch Tracking oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spielten eine Rolle.

Sensibler Umgang mit Daten angemahnt

Die Beauftragte warb für einen sensiblen Umgang mit Daten. „Die heute verarbeiteten personenbezogenen Daten werden vielleicht morgen schon für andere Zwecke verwendet, mit unüberschaubaren Folgen für die betroffenen Personen. Deshalb kommt dem Datenschutz in unserer Informationsgesellschaft eine immense Bedeutung zu“, so Hundert.

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