Unter „Ghosting“ ist der plötzliche Abbruch von Beziehungen ohne jede Vorwarnung zu verstehen. Auch bei Ausbildungsplätzen ist das Phänomen inzwischen ein Problem – Bewerber sind einfach mal weg.
„Ghosting“ bei Auszubildenden – also das Nichtantreten einer vereinbarten oder in Aussicht gestellten Ausbildungsstelle – wird für mehr Betriebe zum Problem. 2023 habe bereits jeder vierte befragte Betrieb darüber berichtet, dass geeignete Bewerber einfach abspringen, teilte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg mit. Größtes Problem bei der Besetzung von Lehrstellen sei aber, dass nicht ausreichend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. 51 Prozent der Betriebe hätten 2023 nicht alle Ausbildungsplätze besetzen können.
„Die bereits aus dem Mangel an Bewerbungen entstandene Problematik wird dadurch weiter verschärft und dürfte die betrieblichen Handlungsmöglichkeiten bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen teils deutlich einschränken“, sagte IAB-Forscherin Ute Leber zum Thema „Ghosting“.
Großbetriebe mit 500 und mehr Beschäftigten würden Absprünge von Bewerbern besonders häufig als einen der Gründe für die Nichtbesetzung von Ausbildungsplätzen nennen. Aber auch 28 Prozent der Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten hätten mit dem Phänomen zu tun. 2013 seien es noch 19 Prozent gewesen.
„Das Phänomen Ghosting kann mit hohen betrieblichen Kosten verbunden sein, da nicht nur bereits in den Rekrutierungsprozess geflossene Investitionen verloren gehen“, erklärte IAB-Forscherin Barbara Schwengler. Die Analyse beruht auf Daten des IAB-Betriebspanels, einer regelmäßigen, repräsentativen Betriebsbefragung.