Bei zwei voneinander unabhängigen Festen in Bayern mit jeweils wohl Hunderten Gästen sollte eigentlich nur rauschend gefeiert werden. Doch beide Treffen endeten blutig.
Bei zwei voneinander unabhängigen Feiern mit jeweils wohl mehreren Hundert Gästen sind in Bayern ein Mensch getötet und einer lebensgefährlich verletzt worden. In Parsberg in der Oberpfalz wurde bei einer großen Feier unter freiem Himmel ein Mann getötet, wie ein Polizeisprecher vor Ort bestätigte. Im mittelfränkischen Fürth wurde ein Mann bei einer Hochzeitsfeier lebensgefährlich verletzt.
Mann zückt bei Fest in Parsberg Waffe
Bei dem Fest in Parsberg waren nach vorläufigen Erkenntnissen zwei Männer in Streit geraten. Dabei habe der eine plötzlich eine Waffe gezückt und sein Gegenüber tödlich verletzt, sagte ein Polizeisprecher. Der mutmaßliche Täter wurde festgenommen. Was genau gefeiert wurde, werde noch ermittelt, hieß es.
Das gesamte Gelände wurde weiträumig abgesperrt. Alle Gäste – wohl Hunderte Personen – durften das Gelände nicht verlassen. Sie gelten als Zeugen und sollen befragt werden können.
Nach Informationen der „Mittelbayerischen Zeitung“ wurde in Parsberg das kurdische Neujahrsfest gefeiert – „Newroz Bayern“ findet demnach immer an wechselnden Orten in Bayern statt.
Fürth: Polizei geht von versuchtem Tötungsdelikt aus
Zum Vorfall in Fürth sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelfrankens: „Wir sprechen von Schussgeräuschen und entsprechenden Verletzungen.“ Das Opfer, das nicht der Bräutigam sei, werde intensivmedizinisch versorgt. Derzeit laufe ein Großeinsatz. „Wir gehen von einem versuchten Tötungsdelikt aus.“
Ob der oder die mutmaßlichen Täter schon gefasst seien, konnte der Sprecher zunächst nicht sagen. Eine Gefahr für die Bevölkerung bestehe aber nicht; das abgelegene Industriegebiet, in dem die Feier in einer Eventlocation stattfand, sei abgesperrt worden. Zu den Hintergründen der Tat war zunächst nichts bekannt; die Ermittlungen stehen noch ganz am Anfang, wie der Sprecher betonte. Zunächst müsse nun eine Vielzahl an Zeugen vernommen werden.